Zürcher Obergericht erhöht Strafe für 55-Jährige nach Mordversuch
Das Zürcher Obergericht hat eine 55-jährige Frau wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann schuldig gesprochen. Sie kommt für 14 Jahre ins Gefängnis.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht hat eine 55-jährige Frau zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt.
- Sie wird des versuchten Mordes an ihrem Ehemann und anderer Delikte schuldig gesprochen.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Dienstag eine 55-jährige Frau des versuchten Mordes an ihrem Ehemann und anderer Delikte schuldig gesprochen. Den 50-jährigen Mann verurteilte es wegen Betrugs und Verstosses gegen das Waffengesetz.
Für die Frau sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren aus. Nach deren Verbüssung muss die Kosovarin die Schweiz für 12 Jahre verlassen. Wegen Betrugs und Tätlichkeiten erhielt sie zudem eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 30 Franken.
Freigesprochen wurde der Mann, auch er Kosovare, von den Hauptanklagepunkten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Dem Gericht fehlten die zweifelsfreien Beweise. Der Mann kam mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten davon, die er absitzen muss.
Korrektur von Urteil im November 2022
Mit seinem Entscheid korrigierte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom November 2020. Dieses hatte die Frau nicht des Mordes, sondern der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und sie zu achteinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt und sieben Jahren Landesverweisung angeordnet.
Den Mann hatte schon die erste Instanz mangels Beweisen freigesprochen. Wegen Betrugs verurteilte sie ihn zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.