An einer Bushaltestelle in Zürich-Affoltern soll im Mai 2018 eine heute 31-jährige Frau eine 79-Jährige zu Boden gestossen haben. Die Rentnerin kam mit mittelschweren Verletzungen davon. Sie starb aber wenige Tage nach dem Vorfall im Spital. Am heutigen Montag steht die Schubserin vor dem Bezirksgericht Zürich.
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Griechische «Campus-Polizei» ist rechtens. - dpa

Ein kausaler Zusammenhang zwischen Sturz und Tod der betagten Frau war offenbar nicht rechtsgültig zu beweisen. Was die eigentliche Todesursache war, kommt möglicherweise an der Verhandlung zur Sprache. Im Prozess geht es jedenfalls nicht um ein Tötungsdelikt.

Der Staatsanwalt beschuldigt die Schweizerin der versuchten schweren Körperverletzung. Die Beschuldigte habe mit ihrem Tun beabsichtigt, die Geschädigte zu verletzen. Angesichts des Alters der Frau und der Heftigkeit des Stosses habe sie mit schweren, gar lebensgefährlichen Verletzungen namentlich am Kopf rechnen müssen, heisst es in der Anklageschrift.

Am Vormittag des 23. Mai 2018 standen die beiden Frauen an einer Bushaltestelle im Aussenquartier Zürich-Affoltern. Laut Anklageschrift versetzte die junge Frau der 79-Jährigen einen heftigen Stoss, sodass die Rentnerin stürzte und mit Knien und Kopf auf dem Boden aufschlug. Sie erlitt Verletzungen an Mund, Kinn und Knien.

Der Ankläger fordert eine zweijährige Freiheitsstrafe. Zudem soll die Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Die Massnahme wird auch Kleine Verwahrung genannt, weil der Zeitpunkt der Entlassung nicht feststeht, sondern vom Behandlungserfolg abhängt. Die Frau ist seit über einem Jahr in Haft.

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