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Zürcher Kinderkrippen-Lehrling wegen Körperverletzung vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 23-jähriger ehemaliger Krippenlehrling steht wegen Körperverletzung an einem Kleinkind vor Gericht.

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Der Fall kam vors Gericht. (Symbolbild) - keystone

Ein 23-jähriger ehemaliger Lehrling in einer Kinderkrippe muss sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er ist wegen Körperverletzung angeklagt, weil er ein einjähriges Mädchen geschlagen oder gekniffen haben soll.

Ob er dem Kind mit der flachen Hand auf die Wange schlug oder das Mädchen schmerzhaft in die Backe kniff, ist nicht genau klar. Gemäss Anklageschrift blieb von dieser Form der «Erziehung» aber ein grösserer Bluterguss auf der Wange zurück.

Vorstrafen und Forderung nach unbedingter Strafe

Der 23-Jährige war zum Tatzeitpunkt, im Herbst 2023, im ersten Lehrjahr. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Verurteilung wegen Körperverletzung und dafür eine Geldstrafe. Weil er bereits zwei Mal von anderen Gerichten zu bedingten Geldstrafen verurteilt wurde, soll die nun beantragte Bestrafung unbedingt ausfallen.

Folgt das Bezirksgericht Zürich dem Antrag der Staatsanwalt, soll der Beschuldigte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken erhalten. Das Urteil dürfte noch heute eröffnet werden.

Kommentare

User #4041 (nicht angemeldet)

Er war schon mehrmals verurteilt und durfte trotzdem mit Kindern arbeiten?!

User #4268 (nicht angemeldet)

Wie passieren solche Sachen😔😔Wooooooo Bleiben die KESB Mitarbeiter????????& die Polizei

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