Zürcher Halloween-Chaoten werden nicht zur Kasse gebeten
Die Teilnehmer der Zürcher Halloween-Ausschreitungen vom Wochenende werden voraussichtlich nicht zur Kasse gebeten.

Das Wichtigste in Kürze
- In Zürich kam es am Wochenende zu heftigen Krawallen.
- Die Randalierer werden aber voraussichtlich nicht zur Kasse gebeten.
- Der Grund: Am Bundesgericht ist ein Rekurs gegen die Umsetzung der «Anti-Chaoten»-Initiative hängig.
Die Zürcher Kantonspolizei verhaftete bei den Krawallen vom Wochenende zwei Personen und sprach 18 Wegweisungen aus. Einen Einzahlungsschein für Sachbeschädigungen und die Kosten des Polizeieinsatzes werden diese Randalierer jedoch nicht erhalten. Dies, obwohl das Zürcher Stimmvolk dies eigentlich so wollte.
Der Grund: Am Bundesgericht ist nach wie vor ein Rekurs gegen die Umsetzung der «Anti-Chaoten»-Initiative hängig. Eingereicht wurde dieser von den Demokratischen Juristinnen und Juristen. Sie befürchten, dass das Recht auf Protest ernsthaft gefährdet ist, wenn Polizeikosten auf Demonstrierende und Organisatoren abgewälzt werden.
Im Januar diesen Jahres hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung haben soll. Die Kostenabwälzung wird also so lange nicht vollzogen, bis ein Endentscheid vorliegt. Theoretisch wäre die Regelung bereits seit Januar 2026 in Kraft.
Mehr als Abwarten kann der kantonale Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) nicht.
Bereits im Januar kritisierte er gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass ein klarer Volksentscheid nicht umgesetzt werden kann. Damals wurde der Entscheid über die aufschiebende Wirkung gefallen. Das sei äusserst bedauerlich.

















