Zürcher Gericht verurteilt Zürcher wegen Baerbock-Beschimpfung
Ein russisch-schweizerischer Doppelbürger schrieb, jemand solle die deutsche Aussenministerin «zerstückeln». Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Beschimpfung von Annalena Baerbock spricht ein Zürcher Gericht ein Urteil.
- Der russisch-schweizerische Doppelbürger erhält eine Geldstrafe von 1800 Franken.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 39-jährigen russisch-schweizerischen Doppelbürger zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte der deutschen Aussenministerin Annalena Baerbock per E-Mail geschrieben, dass «jemand sie zerstückeln solle».
Das Gericht verurteilte den dreifach vorbestraften Langzeit-Studenten und IV-Rentner wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken.

Als Begründung, weshalb er die Grüne Politikerin beschimpfte, gab der Mann an, dass er sich von Baerbock in seiner Ehre verletzt gefühlt habe. Sie habe den russischen Staat verleumdet und als «korruptes System» verunglimpft, sagte er vor Gericht.
Auslöser für seine E-Mail im Oktober 2021 war, dass sich Baerbock, damals noch Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, gegen eine Betriebserlaubnis für die Pipeline Nord Stream 2 aussprach.