Zürcher Gericht verurteilt Judenangreifer zu einem Jahr Gefängnis
Der Zürcher Teenie, der einen Juden attackiert, ist verurteilt worden. Das Urteil: ein Jahr Gefängnis.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein damals 15-Jähriger attackierte 2024 einen orthodoxen Juden in Zürich.
- Ein Jugendgericht im Kanton Zürich verurteilte den Jugendlichen zu einem Jahr Gefängnis.
- Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben.
Das Jugendgericht Dielsdorf ZH hat am Dienstag einen Jugendlichen zu einem Jahr Gefängnis wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Der zur Tatzeit 15-Jährige hatte im März 2024 einen orthodoxen Juden in Zürich mit einem Messer niedergestochen.
Für den antisemitisch motivierten Angriff musste er sich am heutigen Mittwoch vor dem Jugendgericht in Dielsdorf ZH verantworten.
Die Freiheitsstrafe wird jedoch zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben. Der Richter hielt bei der Begründung der Verurteilung fest: «Das Töten von Juden, nur weil sie Juden sind, ist skrupellos.» Von der mehrfachen Drohung sprach das Gericht den Beschuldigten frei.
Drei Jahre Freiheitsentzug beantragt
Der damals 15-Jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 in der Stadt Zürich auf offener Strasse mit einem Messer einen orthodoxen Juden lebensgefährlich verletzt. Zuvor soll er versucht haben, in eine Synagoge einzudringen, um Juden zu töten. Der Jugendliche soll sich über das Internet radikalisiert haben und sich zum «Islamischen Staat» bekannt haben.

Die Jugendanwaltschaft warf dem jungen Mann laut Anklageschrift mehrfach versuchten Mord, Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass vor. Sie beantragte, den jungen Mann mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr zu bestrafen. Zudem forderte sie verschiedene Schutzmassnahmen.
Verteidigung fordert sechs Monate
Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes. Vom Vorwurf, sein Klient habe weitere Personen ermorden wollen, sei dieser freizusprechen.
Er forderte, der Beschuldigte sei zu einer sechsmonatige Freiheitsstrafe zu verurteilen, die er nicht absitzen müsste. Das Gericht solle eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung anordnen.












