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    Zürcher Gericht verurteilt 37-jährige Künstlerin wegen Angriffs

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Eine 37-jährige Künstlerin wurde wegen Gewalt gegen einen Polizisten bei einer unbewilligten Demo zu neun Monaten bedingt verurteilt.

    Freiheitsstrafe
    Das Bezirksgericht Zürich. (Symbolbild) - keystone

    Das Bezirksgericht Zürich hat eine 37-jährige Künstlerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Sie hatte im April 2023 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen und einen Polizisten verprügelt.

    Das Gericht verurteilte die Schweizerin wegen Angriffs sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Für die bewilligte Freiheitsstrafe erhält sie eine Probezeit von drei Jahren.

    Fällig wird mit diesem Urteil auch eine frühere, bedingte Geldstrafe. Weil sie innerhalb der Probezeit wieder straffällig wurde, muss die vorbestrafte Demonstrantin nun 100 Tagessätze zu 30 Franken bezahlen.

    Die Performance-Künstlerin nahm am Wochenende des 1. April 2023 an einer linksextremen Demonstration unter dem Motto «Let the Night shine bright like a Diamond» teil. Dabei zogen etwa 300 Vermummte durch die Langstrasse und attackierten die Polizei mit Eisenstangen, Steinen, Pyros und Molotowcocktails.

    Ausschreitungen eskalieren

    Im Verlauf der Ausschreitungen drängte etwa ein Dutzend Demoteilnehmer einen Stadtpolizisten in einen Hauseingang und prügelten mit Fäusten und Fusstritten auf ihn ein. Die verurteilte Künstlerin war Teil dieser Attacke. Der Polizist kam mit Prellungen davon, zudem ging seine Brille zu Bruch.

    Bei den Ausschreitungen wurden sieben Polizisten verletzt und drei Polizeifahrzeuge demoliert. Die Polizei nahm 17 Personen fest, darunter die Performance-Künstlerin. Die Situation habe sich erst nach 1 Uhr in der Nacht beruhigt, teilte die Polizei damals mit.

    Die Staatsanwaltschaft hatte für die Schweizerin eigentlich eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten gefordert, also fast doppelt so lang. Dies bei einer Probezeit von vier Jahren. Das Bezirksgericht sprach sie jedoch von einzelnen Anklagepunkten frei, etwa vom Vorwurf der Sachbeschädigung.

    Ob die Künstlerin das Urteil weiterzieht, ist offen.

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