Eine Zuger Richterin arbeitete trotz Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton an 36 Urteilen weiter. Diese müssen nun vielleicht neu aufgerollt werden.
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Das Gerichtsgebäude in Zug. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zuger Richterin hatte ihren Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton nicht mitgeteilt.
  • Auch nach dem Umzug wirkte sie noch an 36 Urteilen mit.
  • Diese müssen nun möglicherweise wieder neu aufgerollt werden.

Eine Zuger Richterin hat nach ihrem Kantonswechsel noch an 36 Urteilen mitgewirkt, ohne den Umzug ihrem Arbeitgeber mitgeteilt zu haben. Deshalb müssen nun wahrscheinlich einige Urteile wieder aufgerollt werden.

Es sei richtig, dass die Richterin Ines Stocker am Verwaltungsgericht Zug «noch an 36 Urteilen mitgewirkt hat, nachdem sie ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zug bereits aufgegeben hat». Dies schrieb Aldo Elsener, Präsident am Verwaltungsgericht, auf Anfrage des online-Nachrichtenportals Zentralplus. Dieses machte die Panne am Samstag publik.

Wohnsitzwechsel nachträglich mitgeteilt

«Dem Gericht wurde der Wohnsitzwechsel erst nachträglich mitgeteilt». Unmittelbar danach hätten sie interne Abklärungen getroffen und die notwendigen Schritte eingeleitet, schrieb Elsener weiter. Mittlerweile ist der Sitz von Stocker auf der Internetseite des Gerichts als «vakant» angegeben.

Der Präsident der Zuger Partei Parat, Stefan Thöni, der in der Affäre recherchiert hatte, sprach in einer Stellungnahme von einer «höchst peinlichen Schlappe »des Verwaltungsgericht. «Die angeblich praktizierte Qualitätskontrolle der Kandidatinnen für Gerichtsämter hat entweder nicht stattgefunden oder gänzlich versagt».

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