Zuger Kantonsangestellte können Homeoffice-Tage frei wählen
Mitarbeitende der Zuger Kantonsverwaltung müssen künftig die Arbeitstage, die sie im Homeoffice verbringen, nicht mehr zwingend festlegen.

Bereits 2015 hatte der Kanton Zug Richtlinien erlassen für Arbeiten im Homeoffice. Nach der Pandemie hätten gemäss einer Umfrage viele Kantonsangestellte den Wunsch geäussert, 20 bis 40 Prozent ihres Pensums mobil-flexibel zu arbeiten, teilte die Zuger Finanzdirektion am Donnerstag. 23. Juni 2022, mit.
Die Regierung weite diese Möglichkeit nun auf mehr Mitarbeitende aus und wolle sie in der Führungskultur verankern. Nach wie vor benötigen die Mitarbeitenden eine Genehmigung für Homeoffice und sie müssen die Hälfte ihres Pensums am Arbeitsplatz verbringen.
Neu müssen sie die Wochentage am mobil-flexiblen Arbeitsort aber nicht mehr zwingend definieren. Zusätzlich können sie mit Zustimmung der Amtsleitung auch ausserhalb des Tageszeitrahmens oder am Wochenende arbeiten. Der Regierungsrat zieht Lehren aus der Corona-Pandemie und macht damit das hybride Arbeitsmodell flexibler.
Die Regierung hält fest, dass die Präsenz vor Ort und die Dienstleistungsorientierung immer noch zentraler Bestandteil der Arbeitskultur seien. Je nach Art des Dienstbetriebs, der Tätigkeiten oder Mitarbeitenden könne die mobil-flexible Arbeit eingegrenzt werden. Den Vorgesetzten bietet der Kanton zudem eine interne Weiterbildung zu Führung mit räumlicher Distanz an.