Zuger KESB steckt Demenzkranke zu Unrecht in Klinik

Sina Barnert
Sina Barnert

Region Zug,

Gegen ihren Willen wird eine 81-jährige Demenzkranke in Zug in eine Klinik gebracht. Nun hat ein Gericht der KESB «eklatante» Fehler bescheinigt.

Demenz
Eine Zugerin (81) wurde zu unrecht ins Heim gesteckt, obwohl die Demenzkranke lieber bei ihrem Mann (85) bleiben wollte. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zug hat die KESB eine demenzkranke Frau zwangsweise in die Klinik gesteckt.
  • Dies, ohne Alternativen genügend zu prüfen oder die Frau anzuhören, urteilt ein Gericht.
  • Damit habe die KESB die Rechte der 81-Jährigen «erheblich und vorsätzlich» verletzt.

In Zug sorgt ein Entscheid der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für Aufregung.

Diese hatte für eine demenzkranke 81-Jährige eine fürsorgerische Unterbringung in einer Klinik angeordnet.

Gegen den Willen der Frau und ihres 85-jährigen Gatten, der sie bis zum Zeitpunkt der Unterbringung zu Hause gepflegt hatte. Denn: Die 81-Jährige will bei ihrem Mann bleiben!

Dieser zieht im Namen seiner erkrankten Frau vor Gericht – und bekommt dort Recht. Die KESB habe «eklatante» Fehler gemacht, heisst es im Urteil.

Demenzkranke Frau wird gegen ihren Willen in eine Klinik gebracht

Doch von vorne: Seit Jahren leidet die 81-jährige Zugerin an Demenz, wie «Zentralplus» schreibt. Und wird von ihrem mittlerweile 85-jährigen Mann zu Hause gepflegt.

Die Krankheit ist so weit fortgeschritten, dass die Frau eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung braucht. Und ihre Sprachfähigkeit beeinträchtigt ist.

Hast du in deinem Umfeld schon Erfahrungen mit Demenz gemacht?

Mit der Pflege seiner erkrankten Frau stösst der 85-Jährige an seine Grenzen. Es ist der Beginn des Tauziehens mit der KESB.

Denn: Seine Gattin wird mit fürsorgerischer Unterbringung in eine Klinik am Zugersee gebracht. Und zwar gegen ihren Willen.

KESB hat Rechte der Betroffenen «erheblich und vorsätzlich» verletzt

Das ist gesetzlich zulässig. Aber nur, wenn es das einzige Mittel ist. Das Problem dabei: Die KESB habe andere Möglichkeiten zu wenig abgeklärt, so das Gericht. Und das Ehepaar ungenügend angehört.

Damit habe die KESB das rechtliche Gehör der betroffenen Frau «erheblich und vorsätzlich» verletzt. Das Gesetz schreibe vor, dass die Personen, die über eine Unterbringung entscheiden, die Betroffenen anhören.

Die Erklärung der KESB, dass eine Anhörung der Betroffenen wegen ihrer Krankheit kaum möglich sei, ist für das Gericht fadenscheinig. Denn: Das Gericht habe beide Ehepartner angehört. Und sehr wohl Erkenntnisse gewinnen können.

Will bei ihrem Mann leben

Diese seien der KESB wegen ihres «gesetz- und verfassungswidrigen» Vorgehens verborgen geblieben, so das Gericht.

Was hältst du von der KESB?

Sonst hätte die Behörde bemerkt, wie stark die Seniorin auf ihren Mann fokussiert sei.

Und dass es ihr ausdrücklicher Wunsch sei, bei ihrem Mann zu leben. Schliesslich sei das Paar seit über 40 Jahren zusammen. Dies solle auch weiter möglich sein, beispielsweise mithilfe der Spitex, findet das Gericht.

KESB hat in den Augen des Gerichts «im Blindflug» entschieden

Es hält abschliessend fest: «Das Beispiel des Ehepaars führt vor Augen, weshalb dem rechtlichen Gehör im Rechtsstaat zu Recht solch grosses Gewicht zukommt.»

Demenz
Dank des Gerichtsentscheids konnte die Frau wieder zu ihrem Mann nach Hause zurückkehren. - keystone

Die Behörde, welche den Betroffenen das rechtliche Gehör verweigere, entscheide «im Blindflug» und ohne hinreichenden Bezug zum konkreten Menschen.

Nebst deutlichen Worten in Richtung KESB hat das Gericht auch etwas für das betroffene Ehepaar getan. Sie hat die fürsorgerische Unterbringung aufgehoben und die demenzkranke 81-Jährige wieder bei ihrem Mann untergebracht.

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Kommentare

User #3572 (nicht angemeldet)

KESB - Eine Institution die um ihre Daseinsberechtigung kämpft. Nicht nur in Zug.

User #5927 (nicht angemeldet)

Da die KESB keine eigentliche Kontrolle hat ist sie zu einem Selbstläufer geworden, ähnlich wie z.B. die MFK. Welches Staatsorgan prüft was diese Ämter machen? Welche Fachstelle innerhalb der Regierung ist für das Audit dieser Bereiche zuständig? Richtig: keiner! Somit können die tun und lassen wie und was sie wollen. Abschaffen und gut ist.

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