Lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes in Aurigeno TI

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Ein 44-jähriger Tessiner wurde am Freitag vor dem Strafgericht in Lugano wegen Mordes am Freund seiner Ex-Partnerin im Mai 2023 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Haft
Ein Geschworenengericht in Lugano verurteilte am Freitag einen 44-jährigen Tessiner wegen Mordes zu lebenslanger Haft. (Symbolbild) - Pixabay

Ein Geschworenengericht hat am Freitag am Tessiner Strafgericht in Lugano einen 44-jährigen Tessiner des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Mai 2023 den Freund seiner Ex-Partnerin getötet.

Die Tat ereignete sich am 11. Mai 2023 bei der Schule Ronchini in Aurigeno im Maggiatal. Laut Anklageschrift schoss der 44-Jährige dreimal auf das vor ihm flüchtende Opfer, einmal in den Rücken und zweimal in die Schulter.

Es sei schwierig, Worte für die «Ungeheuerlichkeit dieser Tat» zu finden, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung in Lugano. Der Beschuldigte sei ein «klar denkender und kalter Killer». Er habe bei der Schule in Aurigeno wie ein Jäger auf sein Opfer gewartet, um zuzuschlagen.

Motiv Eifersucht und verletzter Stolz

Die Tatsache, dass seine von ihm getrennte Frau mit einem anderen Mann eine Beziehung begonnen hatte, habe der in Sizilien geborene Beschuldigte schlecht verkraftet, hielt der vorsitzende Richter fest. Der Grund dafür liege möglicherweise in seiner «kulturellen Herkunft».

Der 44-Jährige habe einen «Machtverlust» erlitten und sich zu einem Verhalten, das in Richtung Stalking gehe, hinreissen lassen. Unter anderem war er seiner Frau und deren neuem Partner bis in ein Hotel in Rimini gefolgt.

Der Mann habe nicht aufgehört, sich im Selbstmitleid zu suhlen, habe nach der Trennung grosse Mengen an Alkohol und Marihuana zu sich genommen und sich auch selber verletzt. Dies alles habe er getan, um nach aussen hin zu zeigen, wie sehr er leide, sagte der vorsitzende Richter.

Keine Gnade vom Gericht

Seiner Aussage, er habe den Rivalen nur verletzen und ihm Angst einjagen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. «Dafür hätte eine falsche Pistole gereicht», bemerkte der vorsitzende Richter trocken. Auch seiner Beteuerung, er habe seinem Opfer «nur» in die Beine schiessen wollen, glaubten die Geschworenen und die Richter nicht.

Der Mann habe mit «chirurgischer Präzision» geschossen, und zwar dreimal in die gleiche Höhe des Körpers seines Opfers. «Es besteht kein Zweifel, dass er schiessen und töten wollte», resümierte der Richter. Dies sei der Schlusspunkt seiner «Vendetta» – seiner Rache – gewesen. Er habe seiner ehemaligen Partnerin heimzahlen wollen, dass er wegen ihr litt.

Als Angehöriger der Feuerwehr hätte er Erste Hilfe leisten und die Ambulanz rufen können. Beides unterliess er. Auch dies zeige seine Kaltblütigkeit und seine «Klarheit» im Moment der Tat, hielt der vorsitzende Richter fest.

Mitangeklagte ebenfalls verurteilt

Der 33-jährige Mitangeklagte, der dem 44-Jährigen die Tatwaffe verkauft hatte, wurde wegen mehrerer Delikte schuldig gesprochen, darunter der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Der Mann wurde zu einer unbedingten siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die 33-jährige Mitangeklagte, welche ihren damaligen Chef mit dem Verkäufer der Tatwaffe in Kontakt gebracht hatte, verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon ist ein Jahr unbedingt zu verbüssen und zwei Jahre bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Kommentare

User #1464 (nicht angemeldet)

Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. Bitte im Artikel erwähnen. Danke!

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