Zehn Jahre Gefängnis für mutmassliche Menschenhändlerin in Zürich

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine 33-jährige Ungarin zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem wurde sie für zehn Jahre des Landes verwiesen. Sie soll gewerbsmässigen Menschenhandel betrieben und Frauen zur Prostitution gezwungen haben.

Gefängnis Knast Coronavirus
Eine Person streckt ihre Hände durch das Gitter einer Zelle. (Archivbild) - Keystone

Für das Gericht war klar: Die Beschuldigte hat zusammen mit ihrem damaligen Lebenspartner Frauen in Ungarn rekrutiert und zur Prostitution nach Zürich geschickt. «Die Frauen wären aufgrund ihrer Situationen in Ungarn nicht in der Lage gewesen, selbständig in die Schweiz zu reisen und dort Geld zu verdienen», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.

Die Beschuldigte habe die Notsituation der Frauen ausgenutzt und ihren eigenen Lebensunterhalt mit dem Verdienst der Frauen finanziert. Sie habe sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen nach Zürich gelockt.

In Zürich mussten sich die Frauen prostituieren, weshalb das Gericht die Ungarin auch wegen mehrfacher Förderung der Prostitution schuldig sprach. Die Beschuldigte und ihr Partner stellten Regeln für die Frauen auf und kontrollierten sie. Unter anderem mussten sie einen Mindestverdienst erreichen, der nur unter Einhaltung der Regeln erzielt werden konnte. Die Frauen konnten dadurch nicht aus freien Stücken entscheiden. Sie wurden Teil eines Geschäftsmodells und Systems.

Laut Gericht ist klar, dass das System von der Beschuldigten zusammen mit ihrem Partner aufgebaut worden war und sie nicht unter Druck ihres damaligen Lebensgefährten handelte. Dies wollte sie während des Prozesses geltend machen. Ersichtlich sei dies aus den zahlreichen Chatverläufen.

«Die Beschuldigte trug das Geschäftsmodell mit und trug dazu bei, dass es funktionierte», sagte der Richter. Zudem habe sie es nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten weitergeführt. Sie habe damit von 2016 bis zu ihrer Verhaftung im Jahr 2022 ihren Lebensunterhalt finanziert.

«Es wurden die Schwächsten aus einer bereits marginalisierten Bevölkerungsgruppe in Ungarn schamlos ausgenutzt», war ihr der Richter vor. Die Beschuldigte habe mit direktem Vorsatz und purem Egoismus gehandelt, ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit der Geschädigten zu nehmen.

Die Beschuldigte muss zusätzlich zu ihrer Gefängnisstrafe fünf Frauen eine Genugtuung zwischen 30'000 und 46'000 Franken bezahlen, wie das Gericht in seinem Urteil anordnete.

Wegen Fluchtgefahr bleibt die Beschuldigte in Sicherheitshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

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