Stadt Zürich

Zürcher Verwaltungsgericht gibt entlassener Heim-Angestellten Recht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein aggressiver Pflegeheimbewohner hat seine Zimmertür absichtlich so stark zugeschlagen, dass der Arm einer Angestellten eingeklemmt wurde. Die Frau wurde schliesslich entlassen, weil sie keine schweren Lasten mehr heben konnte. Das Verwaltungsgericht hat ihr nun fünf Monatslöhne Abfindung zugesprochen.

Ein Pflegeheimbewohner schlug seine Zimmertür absichtlich so stark zu, dass der Arm einer Angestellten eingeklemmt wurde. Sie konnte daraufhin keine schweren Lasten mehr heben und wurd...
Ein Pflegeheimbewohner schlug seine Zimmertür absichtlich so stark zu, dass der Arm einer Angestellten eingeklemmt wurde. Sie konnte daraufhin keine schweren Lasten mehr heben und wurd... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Schon früher hatte der Heimbewohner die Angestellte verbal aggressiv und unflätig angegangen. Die heute 53-Jährige hatte dies auch schon der Heimleitung gemeldet. Diese entschied, dass die Frau das Zimmer des Mannes nur noch dann reinigen solle, wenn er im Ess-Saal sei.

An diese Anweisung hielt sich die Angestellte. Im Juli 2021 rief der Bewohner die Frau aber nach der wöchentlichen Grundreinigung nochmals zu sich ins Zimmer. Dabei schlug er die Türe absichtlich so stark zu, dass ihr rechter Arm eingeklemmt und verletzt wurde.

Weil sie keine schweren Lasten mehr heben konnte, entliess das Heim sie schliesslich. Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil nun zum Schluss, dass sich das Heim «nicht erkennbar» darum bemüht habe, die Frau weiterzubeschäftigen. Die Ausübung einer leidensangepassten Tätigkeit wäre gemäss Krankentaggeldversicherung möglich gewesen.

Die Frau hätte sich auch nicht dagegen gewehrt, andere Arbeiten auszuführen als ihre bisherigen in Reinigung, Küche und Service. Das Heim argumentierte jedoch, dass sie keine Ausbildung habe und schlecht Deutsch spreche. Auch die Gemeinde, die Betreiberin des Heims, war der Ansicht, dass «leichtere» Arbeiten im Alltag nicht umsetzbar seien. Die Frau solle aber eine Abfindung erhalten.

Weil die Entlassene auch noch Genugtuung und Schadenersatz verlangte, landete der Fall schliesslich vor Verwaltungsgericht. Dieses hält fünf Monatslöhne Entschädigung für angemessen, wies die weitergehenden Forderungen jedoch ab.

Der Entscheid ist rechtskräftig. Die Frau ist mittlerweile in einem anderen Betrieb in der Hauswirtschaft tätig, in Teilzeit.

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