Erstmals ist es bei Mietern wieder etwas ruhiger. Die Zahl der Schlichtungsverfahren im zweiten Semester 2021 ist so tief wie seit 2011 nicht mehr.
Schlichtungsverfahren
Die Zahl der Schlichtungsverfahren erreicht tiefsten Stand seit 2011. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 war es im Miet- und Pachtwesen etwas ruhiger.
  • Mit 11'057 Schlichtungsverträgen gab es so wenig wie seit 2011 nicht mehr.
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Von Juli bis Dezember 2021 sind 11'057 Schlichtungen im Miet- und Pachtwesen eingeleitet worden. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Donnerstag mit. Damit ist die Zahl so niedrig wie seit 2011 nicht mehr.

Das waren rund 8,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2021. Und sogar 17,6 Prozent weniger als im zweiten Semester 2020. Insgesamt schlossen die Schlichtungsbehörden vom Juli bis Dezember 2021 exakt 11'421 Fälle ab.

In 6073 Fällen oder 53,2 Prozent der erledigten Fälle wurde zwischen den Parteien eine Einigung erzielt. Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 1873 Fällen oder 16,4 Prozent der Verfahren. In der Folge wird dann jeweils eine Klagebewilligung erteilt. Häufigster Grund für ein Schlichtungsverfahren waren eine «Forderung auf Zahlung» sowie eine «ordentliche Vertragskündigung».

Wie das BWO bereits in seinen beiden letzten Halbjahresbilanzen festgehalten hatte: Die staatlichen Corona-Hilfsmassnahmen dürften einen dämpfenden Einfluss auf die Zahl der Schlichtungsverfahren gehabt haben. Im September 2021 schrieb das BWO, der Rückgang sei bemerkenswert. Dies, weil sich gemäss dem zweiten Monitoring der Geschäftsmieten der Anteil von Unternehmen mit Problemen beim Mietezahlen vervierfacht hatte.

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