Wolf im Goms VS darf nach Schafrissen geschossen werden
Ein Wolf hat im Kanton Wallis mehr als zehn Schaffe gerissen. Der Kanton hat nun den Abschuss des Tieres angeordnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wolf darf im Goms VS geschossen werden.
- Das Tier hat laut Behörden über zehn Schaffe gerissen.
- Damit seien gemäss der neuen Jagdverordnung die Bedingungen für den Abschuss erfüllt.
Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs im Goms angeordnet. Das Tier hat laut Behörden mehr als zehn Schafe in einer geschützten Anlage sowie auf einer Alp gerissen.
Auf den Alpen Äbnimatt und Münstiger Galen seien je sieben tote Schafe gezählt worden. Das teilte der Kanton Wallis am Dienstag mit. Damit seien gemäss der revidierten Jagdverordnung des Bundes die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einzelwolfabschusses erfüllt.
Abschussbewilligung für 60 Tage gültig
Die angepasste Verordnung erlaubt Abschüsse von Einzelwölfen, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben. Gemäss dem kantonalen Wolfsmonitoring geht man im Goms von zwei Einzelwölfen aus.
Die Abschussbewilligung für den Wolf ist während 60 Tagen gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. Abschiessen darf den Wolf nur die Wildhut.