Witwer und Witwen bei Rente und Unfallversicherung gleichbehandeln
Der Nationalrat will vom Bundesrat Aufschluss darüber erhalten, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV und der Unfallversicherung behoben werden kann. Er hat dazu mit 116 zu 48 Stimmen ein Postulat von Yvonne Feri (SP/AG) überwiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht.
Diese Ungleichbehandlung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg kürzlich kritisiert. Der Bundesrat will das Anliegen aufnehmen.
Ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern sei derzeit in Arbeit, antwortete er auf verschiedene hängige parlamentarische Vorstösse, darunter das Postulat. Zudem begrüsst der Bundesrat einen Prüfbericht, mit dem aufgezeigt werden soll, wie der Missstand behoben werden kann.
Nationalrätin Feri fordert Abklärungen dazu, wie eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene gewährleistet werden kann, unabhängig von Familienmodell und Lebensform. Besonders wichtig sei dies für Eltern, die erwachsene Kinder mit Behinderung betreuen oder nur kleine Renten aus der zweiten Säule beziehen.
«Sozialversicherungen sollen nicht die Aufgabenteilung in der Familie einschränken», sagte Feri im Rat. Die wenigsten Paare machten sich bei der Verteilung der Aufgaben Gedanken zur Existenzsicherung im Todesfall. Ausserdem nähmen befristete Arbeitsverhältnisse und Teilzeitarbeit zu.
Die SVP-Fraktion stellte sich gegen den Vorstoss. «Das Postulat schafft Unsicherheit und weitere Konfusionen», entgegnete Verena Herzog (SVP/TG) und verwies auf die laufenden Arbeiten des Bundesrates. Privilegien von Witwen auf Witwer zu übertragen, stärke die Anspruchsmentalität.