Wirksamere Massnahmen gegen den Kormoran am Bodensee in Sicht
Am Bodensee wächst der Druck auf den Kormoran: In Vorarlberg soll die Abschusszahl erhöht werden, im Thurgau wird eine stärkere Regulierung gefordert.

In Vorarlberg soll die Abschusszahl für Kormorane erhöht werden. Im Kanton Thurgau wird in einer Motion eine stärkere Regulierung verlangt. Die zuständige internationale Bodenseekommission fordert «ein Kormoran-Management» rund um den See.
Wenn Fischerinnen und Fischer nach den Gründen für die seit Jahren sinkenden Fangzahlen im Bodensee gefragt werden, wird früher oder später der Kormoran genannt. Die wachsende Population soll laut Angaben der Berufsfischer pro Jahr angeblich um die 300 Tonnen Fische aus dem Bodensee vertilgen.
Im Januar 2024 startete am Bodensee ein dreijähriges Moratorium für den Fang des beliebten Speisefischs Felchen. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) hielt dazu fest, dass zur Schonung der Fischbestände zusätzlich «ein internationales Kormoran-Management» notwendig sei.
Bereits bisher darf der Kormoran zu bestimmten Zeiten gejagt werden. Im Kanton St. Gallen wurden 2023 insgesamt 90 Kormorane geschossen, 2024 waren es 176 Vögel. Die Schonzeiten werden dabei vom Bund festgelegt.
Neue Jagdgesetze und ihre Auswirkungen
Das 2020 an der Urne abgelehnte Jagdgesetz enthielt eine Verkürzung der Schonzeit um einen Monat. Rund um den Bodensee zeigen die Forderungen der Berufsfischer nach einer Regulierung Wirkung.
Im Kanton Thurgau wurde im Januar 2025 eine noch nicht behandelte Motion eingereicht. Darin heisst es, der Regierungsrat solle die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit die Kormoranbestände «effizient reguliert» werden können. Mit den Bodensee-Anrainerstaaten solle der Thurgau eine «geeignete und umfassende Lösung finden».
Einen Schritt weiter ist das Land Vorarlberg. Dort wurde anfangs Juli eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz veröffentlicht, mit der im Rheindelta neben den bereits bisherigen Vergrämungsmassnahmen die Höchstzahl der erlaubten Abschüsse von Kormoranen von 200 auf 300 erhöht werden kann.
Bedingung ist, dass ein Bestand von mindestens 30 Brutpaaren sowie ein Sommerbestand von 200 Kormoranen sichergestellt ist, wie es in den Ausführungen heisst. Die Anpassung erfolgte auf Antrag der Vorarlberger Berufsfischer.
Offene Fragen und zukünftige Entwicklungen
Bis Ende August ist die Verordnung, die bis 2028 gelten soll, für Stellungnahmen öffentlich aufgelegt.
Noch offen ist, ob auch in Baden-Württemberg die Regelungen für den in der EU seit 1970 geschützten Vogel geändert werden. Nach Informationen der deutschen Nachrichtenagentur dpa vom Februar läuft beim Umweltministerium in Stuttgart ein Projekt «Fischartenschutz und Kormoran-Management am Bodensee».