Brian K. prangert per Brief die Einzelhaftbedingungen in der JVA Pöschwies an. Der Vollzug wehrt sich gegen die Darstellung, lässt den Häftling aber gewähren.
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Brian K. erzählt per Brief aus seinem Leben in Einzelhaft. - xcv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Brian K. (25) erhebt per Brief schwere Anschuldigungen gegen die JVA Pöschwies.
  • Er werde gehalten «wie ein Tier» und es gebe nur «Wahnsinn, Depression und Hass».
  • Der Justizvollzug wehrt sich gegen die Darstellung, liess den Brief aber trotzdem heraus.

Es begann ganz unschuldig mit «Hey, hier ist Brian». Der wohl bekannteste Straftäter der Schweiz fing Ende Juni damit an, persönliche Briefe aus der Einzelhaft via ein Künstlerkollektiv auf Instagram zu veröffentlichen. So soll eine faire gesellschaftliche Einordnung in den medialen und öffentlichen Diskurs stattfinden können.

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Ein Brief, den Brian K. via das Künstlerkollektiv «dreambig» veröffentlicht hatte. - Instagram/mein_name_ist_brian

Sechs Briefe später ist der Tonfall der Nachrichten schärfer geworden. Sie würden «schlimmer als Tiere» gehalten und es gebe praktisch nur «Wahnsinn, Depression und Hass» in der Einzelhaft. Das sind harte Anschuldigungen.

Die Frage stellt sich: Darf Brian via Brief also ungefiltert aus dem Knast erzählen?

JVA Pöschwies liest alle Briefe mit

Nein, heisst es auf Anfrage von Nau.ch. Aber: «Von Amtes wegen dürfen (...) nur Schreiben zurückbehalten werden, die gegen die Rechtsordnung verstossen (wie klare Drohungen), die Sicherheit und Ordnung oder den Vollzugszweck (wie Opferschutz) der JVA Pöschwies gefährden», erklärt Sprecherin Elena Tankovski.

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Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies. - Keystone

Schreiben darf Brian also, was er will. Er läuft aber Gefahr, dass der Vollzug seine Briefe nicht über die Mauern lässt. Denn die Justizvollzugsanstalt bestätigt, dass sie grundsätzliche alle Post von Häftlingen, die nicht an Anwälte oder die Aufsichtsbehörden adressiert ist, mitliest.

Wie oft das schon vorgekommen ist, will die JVA aus Datenschutzgründen nicht sagen. Tankovski wehrt sich aber gegen die happigen Vorwürfe aus dem letzten Brief: «Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat die kritisierten Haftumstände im individuellen Fall in den letzten Jahren mehrfach intensiv überprüft.»

Darauf basierend werde laufend neu bewertet, ob eine Lockerung der strengen Haftbedingungen möglich sei. Offenbar ist das bisher nicht der Fall. Über die Instagram-Künstlerinnen kann Brian jetzt immerhin auch seine Version der Geschichte erzählen.

Der Angeklagte ist jetzt auch erfolgreicher Kläger

Mitte Juli konnte Brian auch einen juristischen Teil-Erfolg verbuchen. Der Häftling zeigte einen Wärter der JVA Lenzburg wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung an. Brian war 2019 zwischenzeitlich aus der JVA Pöschwies nach Lenzburg verlegt worden. Als sechs Wärter den heute 25-Jährigen dort aus seiner Zelle holen, wehrt sich dieser, bedroht und bespuckt die Beamten.

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Der damals noch 17-jährige Brian beim Kampfsporttraining in Reinach BL. - Keystone

Eine Video-Aufnahme zeigt, wie die JVA-Männer Brian daraufhin zu Boden drücken und ihn tasern. Als er bereits am Boden liegt, traktiert ein Wärter Brian weiter mit Fusstritten und Schlägen.

Die Richterin befand ihn deshalb des Amtsmissbrauchs schuldig, nicht aber der einfachen Körperverletzung. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 18'900 Franken und einer Busse von 4700 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und will von der Verteidigung angefochten werden.

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