Es ist keine Überraschung, dass der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten gleich bleibt. Mieter können somit keinen Anspruch auf Mietsenkung geltend machen.
Referenzzinssatz 2023
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent. Foto: Hilal Özcan/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wie erwartet, bleibt eine Änderung beim Referenzzinssatz für Wohnungsmieten aus.
  • Somit können Mieter keinen Anspruch auf eine Mietsenkung geltend machen.
  • Der Stand vom Referenzzinssatz bei 1,25 Prozent bleibt bestehen.

Mieter können stützend auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete geltend machen. Der Referenzwert bleibt wie erwartet gleich. Das bedeutet aber auch, dass Hausbesitzende die Mieten nicht erhöhen können.

Im März 2020 war der Wert auf ein Rekordtief von 1,25 Prozent gefallen. Auf diesem verharrt er nun auch, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte.

Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende Juni leicht auf 1,17 von 1,18 Prozent (per Ende März) gesunken.

2008: Einführung Referenzzinssatz

Eine Änderung des Zinssatzes ist angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt. Oder falls dieser auf über 1,37 Prozent steigt.

Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Referenzzinsatz
Der Referenzzinssatz wurde 2008 eingeführt. Damals betrug der Wert 3,5 Prozentpunkte. - Keystone

Seit seiner Einführung ist der dieser Referenzwert noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, hat er sich nicht mehr verändert.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. Dezember 2022.

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