Referenzzinssatz

    Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent

    Keystone-SDA
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    Grenchen,

    Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent. Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt vorerst bei 1,25 Prozent.
    • Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mit.

    Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

    Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.

    Bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser Satz ist den Angaben zufolge per Ende September gegenüber der letzten Publikation im Vorquartal leicht auf 1,21 von 1,23 Prozent gesunken.

    Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt

    Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist laut BWO erst angezeigt, wenn ein von der Nationalbank berechneter Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

    Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

    Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise. Und seit er im März 2020 auf 1,25 Prozent gefallen ist, wurde er sich nicht mehr verändert.

    Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 1. März 2022.

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