Weiteres Diagnosemittel bei Infektionsverdacht neu kassenpflichtig
Krankenkassen müssen neuerdings tomographische Untersuchungen bezahlen, wenn ein Infektionsverdacht oder ungeklärtes Fieber besteht.

Das Wichtigste in Kürze
- Krankenkassen erhalten eine neue Auflage.
- Sie müssen Positron-Emissions-Tomographien bezahlen, wenn Infektionsverdacht besteht.
- Auch bei Fieber mit unbekannter Ursache ist das der Fall.
Die Krankenkassen müssen ab 1. März Positron-Emissions-Tomographien (PET) bezahlen, wenn diese bei einem Verdacht auf eine Infektion vorgenommen werden. Ebenfalls neu kassenpflichtig sind PET bei Abklärungen von Fieber mit unbekannter Ursache.
Eine PET soll bei diesen Krankheitssymptomen auf Kosten der Grundversicherung gemacht werden können, wenn die üblichen Diagnostikmittel oder bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computer-Tomografien und MRI keine befriedigenden Resultate liefern, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mitteilte.
Neu von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden muss auch die Perkutane Elektroneuromodulation des Tibialnervs (PTNS) für die Behandlung von Inkontinenz. Per 1. April gesenkt wurde hingegen die Vergütung für Inkontinenz- und Stoma-Materialien. Grundlage ist ein Preisvergleich mit dem Ausland.
Neuerung bei Kompressionsstrümpfen
Neuerungen gibt es ab 1. April auch für Patientinnen und Patienten mit Kompressionsstrümpfen: Neu wird bei massgefertigten Modellen zwischen maschinell rundgestrickten und von Hand mit flachgestrickten Materialien gefertigten Strümpfen unterschieden. Neu übernommen werden auch Anziehhilfen für die Strümpfe.
Im Kanton Wallis wird das Präventionsprogramm für die Früherkennung von Darmkrebs von der Franchise befreit. Die Grundversicherung bezahlt die Kosten für solche Früherkennungs-Untersuchungen. Wird diese im Rahmen eines Präventionsprogramms durchgeführt, wird sie gemäss Krankenversicherungsgesetz von der Franchise befreit.
Franchise-befreite Darmkrebs-Früherkennungsprogramme gibt es bereits in der Waadt, in den Kantonen Uri, Neuenburg, Jura und Genf sowie in den bernjurassischen Bezirken.