Betteln im Bahnhof Bern ist verboten. Das wissen aber nicht alle. Rufen Sie doch mal die zuständige Berner Kantonspolizei an.
Bettler Bahnhof Bern
Bettler am Bahnhof Bern belästigten Pendler. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist Betteln im Bahnhof Bern erlaubt?
  • Die Kantonspolizei sagt Ja, das Berner Polizeiinspektorat Nein.
Ad

Nau.ch beobachtet vor knapp zwei Wochen, wie im Bahnhof Bern ein Bettler einem Senioren durch den halben Bahnhof nachläuft. Der alte Mann wird bedrängt und sogar betatscht. Der Senior zeigt dem aufdringlichen Bettler zweimal den Mahnfinger.

Wir kontaktieren am Tatort die zuständige Berner Kantonspolizei. «Betteln ist in Bern erlaubt», erklärt der zuständige Beamte am Telefon. Und weiter: Solche Belästigungen würden in einer gewissen Form zum Betteln dazugehören.

Etwas Erbarmen hat der Beamte trotzdem. Keine fünf Minuten später ist die Polizei vor Ort, die beiden Bettler werden kontrolliert. Das bestätigt eine Kantonspolizei-Mediensprecherin: «Eine Patrouille ist der Meldung nachgegangen, hat gegen zwei Personen eine Wegweisung ausgesprochen.»

Wie reagieren Sie, wenn gebettelt wird?

Die Frage stellt sich: Weiss die zuständige Berner Kantonspolizei nicht, dass Betteln im Bahnhof verboten ist?

Grundsätzlich sei es so, dass Betteln in der Stadt Bern im öffentlichen Raum nicht «per se» verboten ist, schreibt die Kapo-Mediensprecherin weiter. Das ist leider nicht korrekt, weil es in diesem Fall ja explizit um den Bahnhof geht. Und dort ist «per se» Betteln verboten.

«Betteln ist im Bahnhof Bern nicht erlaubt»

Und das ist schon eine ganze Weile so. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben im Juni 2008 kurz vor der Fussball-Euro im eigenen Land ein neues Bahnhofsreglement mit fast 75 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Einer der Kernpunkte des Reglements war das «lokal begrenzte Bettelverbot» im Bahnhof.

Den Vollzug dieses Reglements überprüft das Berner Polizeiinspektorat, eine Abteilung der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie. «Betteln ist im Bahnhof Bern nicht erlaubt», bestätigt Alexander Ott, der Co-Leiter des Polizeiinspektorats.

Der Anruf an die Polizei wird überprüft

Wir konfrontieren also nochmals die Polizei. Jolanda Egger, eine zweite Kapo-Mediensprecherin, geht nach zwei langen Telefongesprächen auf Recherche – und lässt uns anschliessend folgende Mitteilung zukommen: «In der Stadt Bern sieht die städtische Gesetzgebung kein generelles Bettelverbot vor. Im Bahnhof Bern ist Betteln aber grundsätzlich nicht erlaubt, dies gestützt auf das sogenannte Bahnhofreglement.»

Egger bleibt aber misstrauisch. Sie zweifelt offensichtlich daran, dass der Beamte am Telefon wirklich nichts vom Bettelverbot im Bahnhof Bern gewusst habe, lässt den oben erwähnten Telefonanruf überprüfen. Möglicherweise habe man ja gar nicht bei der Kapo Bern angerufen? Gründlichkeit muss sein.

Am Tag darauf meldet sich eine dritte Mitarbeiterin der Kapo-Medienstelle – und entschuldigt sich. Es sei tatsächlich so, dass eine falsche Auskunft erteilt worden sei. «Das Bettelverbot im Bahnhof ist grundsätzlich aber bei unseren Mitarbeitenden bekannt.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TelefonEnergieTatortUmweltEuro