WEF: Polizei hat massenhaft Parkbussen verteilt
Das diesjährige WEF beschäftigte nicht nur die Weltpolitik, sondern auch die Verkehrspolizei Graubünden.

Das Wichtigste in Kürze
- Nebst den Staatsoberhäuptern kamen auch viele Autos nach Davos.
- Am diesjährigen WEF wurden innert fünf Tagen 359 Parkbussen ausgestellt.
- Unbezahlte Bussen können bei Wiedereinreise in die Schweiz eingefordert werden.
Wer während des World Economic Forum in Davos falsch parkiert, riskiert mehr als nur einen schlechten Eindruck.
Für viele Besuchende endete das Jahrestreffen 2025 mit einer Ordnungsbusse – teils lange, nachdem die Limousinen wieder verschwunden waren.
Insgesamt 359 Falschparker bestrafte die Kantonspolizei Graubünden während der WEF-Woche von Montag bis Freitag in der Gemeinde Davos. Darüber schreibt die Tageszeitung «Südostschweiz».
Pro Tag handelt es sich dabei um 70 Verstösse, womit die Gesamtzahl 22 Fälle über dem Vorjahr liegt.
Die Höhe solcher Bussen bewegt sich im Kanton Graubünden und auch schweizweit meist zwischen 40 und 120 Franken.
Warum am WEF so viele Bussen ausgestellt werden
Dass so viele Parkbussen verhängt werden, geht auf die aussergewöhnliche Verkehrssituation während des Forums zurück.
Neben einer hohen Polizeipräsenz prägen vor allem zahlreiche Begleitfahrzeuge und Limousinen das Ortsbild. Diese werden wiederholt an unzulässigen Orten abgestellt, etwa auf Trottoirs, an Bushaltestellen oder direkt auf der Fahrbahn.
Ein Auge zugedrückt wird trotz der Situation nicht, wie es in dem Bericht heisst. Bei der Durchsetzung der Bussen macht die Kantonspolizei Graubünden keinen Unterschied zwischen dem WEF und dem restlichen Jahresverlauf.
20 WEF-Parksünder zahlten letztes Jahr nicht
Bezahlt wird der grösste Teil dieser Strafen. Beim WEF 2025 wurden 337 Bussen erteilt. Davon wurden 282 beglichen, weitere 35 landeten im ordentlichen Verfahren.
20 Ordnungsbussen blieben offen, was einem Anteil von knapp sechs Prozent entspricht.
Offene Forderungen gegenüber Personen aus dem Ausland werden bei Möglichkeit über Rechtshilfe eingefordert. Gelingt dies nicht, bleibt die Busse bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist im System erfasst und wird erst danach gelöscht.
Bis dahin kann eine unbezahlte Busse Folgen haben: Bei einer erneuten Einreise in die Schweiz muss der Betrag sofort beglichen werden, so die Zeitung.
Ist die Bezahlung nicht möglich, entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen.

















