Wanderer genervt, Tiere bedroht: Drohnen-Stress in Bergen!
Herumfliegende Drohnen stören immer wieder Wanderer. Aber nicht nur das: Für Tiere können die Drohnen sogar gefährlich werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Herumfliegende Drohnen nerven mit ihrem Surren Wanderer in den Bergen.
- Tiere werden dadurch sogar bedroht, Vögel können nicht brüten.
- Wer erwischt wird, zahlt eine Busse von 150 Franken.
- Aber: Meist entkommen die Drohnen-Piloten, weil sie schwer zu finden sind.
«Nicht mal hier hat man seine Ruhe», schimpfen Wanderer. Am Oeschinensee oberhalb von Kandersteg BE steigen gerade zahlreiche Naturliebhaber den Berg hinauf. Der See ist ein Touristenmagnet, was den meisten bewusst ist. Dennoch erhoffen sie sich hier auch ein Stück Idylle.
Optisch verzaubert der See: Saftige Wälder, glitzerndes Wasser und herzige Kühe begeistern die Besucher. Nur eines stört: Drohnen, die die Aussicht trüben. Und das trotz Verbotsschildern am See.

Es sind vor allem Influencerinnen, die sich hier in Szene setzen. Auf einem Felsvorsprung in roten Leggings posieren, das Peace-Zeichen in die Luft gestikulieren. Immer wieder schütteln Wanderer den Kopf, als sie vorbeilaufen. «Das Surren der Drohnen nervt», schimpft einer. Und eine Frau fragt sich: «Werde ich hier eigentlich gefilmt, ohne es zu wissen?»

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Engstligenfällen in Adelboden BE. Die Wasserfälle unterhalb der Engstligenalp ziehen Besucher an – und auch Influencer. Hier gibt es zwar kein Drohnenverbot. Dennoch fühlen sich Wanderer, die hier etwa picknicken, in ihrer Ruhe gestört.
Für Tiere wird es aber noch ungemütlicher.
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«Drohnen als Bedrohung» für Vögel und Wildtiere
«Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt», erklärt David Clavadetscher, Geschäftsführer von Jagd Schweiz auf Anfrage. Diese würden auch in Gebiete vordringen, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren.
Die Folge: «Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt.»
Das sei nicht nur eine Belastung für die Tiere. Es kann auch «das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen».
Auch das Jagdinspektorat des Kantons Bern hält auf Anfrage von Nau.ch fest: «Drohnen führen zwangsläufig immer zu Störungen bei Wildtieren.»
Können bei Vögeln «zum Abbruch des Brutgeschäfts führen»
Dabei spiele es keine Rolle, ob die Störung durch Fluggeräusche, zu nahem Abstand zu den Wildtieren oder durch das unerwartete Auftauchen der Drohnen die Wildtiere in Panik versetzen könnte.
Fatal: «Wenn Drohnen beispielsweise während der Brutzeit Vögel stören, kann dies zum Abbruch des Brutgeschäfts führen.»
Die Berner Wildhüter würden oft mit allgemeinen Fragen zu Drohnen konfrontiert. «Dabei geht es meistens darum, wo Verbotszonen bestehen und wie man sich diesbezüglich orientieren kann.»

Die Wildhüter des Kantons sind als Organe der gerichtlichen Polizei und Strafverfolgungsbehörden berechtigt, Ordnungsbussen bei der Kantonspolizei und Anzeigerapporte bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.
Es gibt nationale und kantonale Schutzgebiete. Dort ist die Verwendung von Drohnen zum Schutze der Wildtiere klar geregelt und deshalb verboten.
Personelle und zeitliche Ressourcen für Bussen fehlen
Wer sich nicht ans Verbot hält, kann gebüsst werden.
«Solche Übertretungen haben in den letzten Jahren durch die zunehmende Naturnutzung durch Erholungssuchende deutlich zugenommen», heisst es in Bern.
Doch: Die Drohnen-Sünder zu erwischen, ist schwierig. Das Problem: «Wenn Drohnen in Schutzgebieten festgestellt werden und kein Wildhüter innert nützlicher Frist vor Ort sein kann, sind die Drohnenbesitzer oft schon wieder weg, ohne gebüsst werden zu können.»
Eine Umfrage bei mehreren Polizeien zeigt dann auch, wie selten es zu Bussen kommt. «Die Kantonspolizei hatte bisher noch keinen Fall von Drohnenflug in einem Naturschutzgebiet zu verzeichnen», schreibt etwa die Kapo Wallis. Auch im Kanton Graubünden kam ein solcher Fall «bislang nie vor».
Daniel Schmid, Wildhüter im Kanton Luzern, hat in den Schutzgebieten weder Bussen noch Anzeigen zu verzeichnen. Was aber nicht heisst, dass es keine Drohnen gibt.
Immer mehr aufgescheuchte Wildtiere auf Berggipfeln und -graten
«Die gebietsverantwortlichen Wildhüterinnen und Wildhüter beobachten leider aber immer wieder Drohnen innerhalb der Schutzgebiete.» Doch auch Schmid sagt: «Die Pilotinnen und Piloten ausfindig zu machen, ist praktisch nicht möglich. Meistens sind diese weit weg von der fliegenden Drohne.»
Laut dem Luzerner Wildhüter ist für das Drohnenfliegen in eidgenössischen Schutzgebieten eine Ordnungsbusse in Höhe von 150 Franken vorgesehen. In den kantonalen Schutzgebieten sei das Drohnenfliegen auch nicht erlaubt, weil die Störung von Tieren ebenfalls verboten sei.
«Von fliegenden Drohnen aufgescheuchte und dadurch in ihrem Tages-Rhythmus gestörte Wildtiere beobachten wir mehr und mehr auf Berggipfeln und -graten», erläutert Schmid. «Wenn Gämsen, Steinböcke oder Schneehühner von Drohnenkameras entdeckt werden, wird häufig versucht, möglichst nah ‹tolle› Bilder oder Videos aufzunehmen.»
Dabei würden die Tiere in schutzbietende, meist bewaldete Gebiete flüchten. «Dadurch verbrauchen sie unnötig Energie. Zudem steigt im Fall von Gämsen und Steinwild das Risiko von Schäden am Wald durch Verbiss», sagt der Wildhüter.