Ein Walliser Polizist hat seine Arbeitskollegin mehrmals sexuell belästigt. Der Mann ist nun von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden.
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Ein Walliser Polizist ist wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Polizist im Wallis ist von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden.
  • Der Mann hat seine Arbeitskollegin wiederholt sexuell belästigt.
  • Die Belästigungen geschahen insbesondere während gemeinsamer Wachen.

Ein Walliser Polizist ist wegen wiederholter sexueller Belästigung einer Arbeitskollegin von der Walliser Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden. Sein Opfer hatte im vergangenen Sommer Anzeige erstattet. Über den Fall berichtete am Freitag die Zeitung «Walliser Bote».

Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass die beiden Polizeibeamten in einem Oberwalliser Tourismusgebiet arbeiteten, als sich der Vorfall ereignete. Der Strafbefehl liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Polizist masturbierte vor Opfer

Der Mann belästigte sein Opfer mehrmals sexuell, insbesondere während gemeinsamer Wachen. Unter anderem masturbierte er vor ihr und forderte sie auf, ihn zu stimulieren, was sie stets ablehnte.

Auf der Polizeiwache entblösste er sich vor ihr und forderte sie mehrmals auf, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Zudem schickte er ihr über ein soziales Netzwerk Fotos von sich mit seinem erigierten Penis.

Polizei Wallis
Die Polizistin erstattete im Juni 2021 Anzeige gegen den Polizisten. (Symbolbild) - Keystone

Die Polizistin erstattete Anzeige, nachdem ihr Kollege im Juni 2021 seinen Posten verlassen hatte. Er wollte sich einem Polizeikorps in einer anderen Gemeinde anschliessen.

Die Walliser Staatsanwaltschaft verurteilte den Polizisten zu einer Geldstrafe von 1000 Franken. Ausserdem muss er dem Opfer mehr als 1200 Franken für seine Anwaltskosten zahlen und die Verfahrenskosten von 750 Franken begleichen.

Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung bei der Polizei muss innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Laut dem Zeitungsbericht wurde der Mann nicht für alle seine Vergehen belangt, da für einige davon die Frist abgelaufen war.

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