Walliser Kantonsgericht verurteilt falsche «Constantin-Nichte»

Keystone-SDA
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Oberwallis,

Mit erfundenen Identitäten, gefälschten Dokumenten und dreisten Versprechen hat eine 49-jährige Frau über Jahre hinweg zahlreiche Personen und Unternehmen getäuscht. Nun hat das Walliser Kantonsgericht die Serienbetrügerin, die sich als Verwandte von Christian Constantin ausgab, zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

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Das Walliser Kantonsgericht. - keystone

Die Beschuldigte wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung, der versuchten Nötigung sowie des Missbrauchs von Vertrauen schuldig gesprochen. Insgesamt umfasst der Fall 19 Delikte mit 15 Geschädigten und vier weiteren betroffenen Parteien.

Zwischen Oktober 2014 und Januar 2022 brachte die Frau Dritte dazu, ihr Geld, Fahrzeuge oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Sie versprach, Rechnungen zu begleichen, Darlehen zurückzuzahlen oder Mietverträge einzuhalten – obwohl sie laut Anklage wusste, dass ihr dazu die finanziellen Mittel fehlten.

Besonders perfide: Um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen, gab sie sich wiederholt als Nichte von Christian Constantin aus. Diese erfundene Verbindung zum Präsidenten des FC Sion verschaffte ihr Vertrauen, etwa bei Garagen, bei denen sie Fahrzeuge erhielt oder Reparaturen durchführen liess.

Die Betrugsserie erstreckte sich über mehrere Kantone, darunter Waadt und Wallis, sowie über die französische Region Ain. So konnte die Beschuldigte teilweise monatelang Fahrzeuge nutzen oder Unterkünfte bewohnen, ohne dafür zu bezahlen. Auch Personen aus ihrem privaten Umfeld wurden geschädigt.

Das Walliser Kantonsgericht hiess die Berufung in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil teilweise gut. Konkret wurde ein früherer bedingter Strafvollzug aus dem Jahr 2019 nicht widerrufen.

«Der Widerruf eines bedingten Strafvollzugs kann nicht mehr angeordnet werden, wenn drei Jahre seit Ablauf der Probezeit verstrichen sind», hielt das Gericht fest. Dadurch reduzierte sich die Strafe von ursprünglich 40 Monaten auf 14 Monate Freiheitsentzug.

In erster Instanz war die Frau 2024 vom Bezirksgericht Martigny zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsverfahren ebenfalls eine solche Strafe gefordert.

Vor Gericht zeigte sich die Frau teilweise geständig. Die Verteidigung hatte sich für eine erneute bedingte Strafe ausgesprochen und gegen den Widerruf des früheren Strafaufschubs plädiert.

Heute steht die Frau unter Beistandschaft und wird psychologisch betreut. Ob das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen wird, ist offen. Die Verteidigung äusserte sich dazu nicht.

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