Wallis will erstmals Luchse abschiessen lassen
Im Wallis sollen erstmals Luchse reguliert werden. Staatsrat Christophe Darbellay lässt ein entsprechendes Gesuch vorbereiten.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Wallis wird erstmals eine Regulierung von Luchsen geprüft.
- Grund dafür sind sinkende Reh- und Gämsbestände in einzelnen Regionen.
- Naturschützer halten den geplanten Eingriff für nicht gerechtfertigt.
- Am Ende muss der Bund über ein mögliches Abschussgesuch entscheiden.
Im Wallis könnte es zu einer Schweiz-Premiere kommen. Der Kanton prüft erstmals eine behördliche Regulierung von Luchsen.
Staatsrat Christophe Darbellay bestätigt gegenüber dem «Walliser Boten», dass sein Departement ein offizielles Gesuch vorbereiten lässt. Ziel sei es, im kommenden Winter erstmals Luchse abschiessen zu dürfen.
Wallis sammelt Daten für Gesuch
Zuständig ist die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere. Sie sammelt derzeit Daten, um das Dossier beim Bund einzureichen. Bis Ende Sommer soll das Gesuch fertig sein. Danach müsste das Bundesamt für Umwelt entscheiden, ob der Kanton tatsächlich Luchse regulieren darf.
Der Grund für den Vorstoss liegt nicht bei Nutztieren. Anders als beim Wolf geht es nicht um gerissene Schafe oder Ziegen.
Im Zentrum stehen Rehe und Gämsen. Deren Bestände seien in einzelnen Regionen des Wallis stark zurückgegangen.
Rehe und Gämsen verschwinden
Besonders betroffen sein sollen Gebiete im Oberwallis. Eine erfahrene Wildbeobachterin schildert dem «Walliser Boten», dass sie in gewissen Hängen kaum noch Rehe oder Gämsen sehe.
Früher seien dort im Frühsommer Gämsen mit Kitzen unterwegs gewesen. Heute wirkten die Einstände verwaist. Ob die Tiere ihr Verhalten wegen Luchs und Wolf verändert haben oder ob die Bestände tatsächlich eingebrochen sind, bleibt umstritten.
Der Luchs ist ein geschütztes Raubtier. Er jagt vor allem Rehe und Gämsen. Laut Daten der Stiftung Kora machen Rehe rund die Hälfte seiner Beute aus, Gämsen knapp ein Drittel.
Ein Luchs braucht ungefähr ein Huftier pro Woche. Hochgerechnet ergibt das rund 50 bis 60 gerissene Wildtiere pro Jahr.
Luchse haben stark zugenommen
Im Wallis hat sich der Luchs zuletzt deutlich ausgebreitet. Das zeigen die aktuellen Daten aus dem Fotofallen-Monitoring.

Im Oberwallis wurden im Winter 2024/25 insgesamt 13 selbstständige Luchse und drei Jungtiere nachgewiesen. Beim vorherigen Monitoring waren es deutlich weniger. Auch im Unterwallis ist der Bestand hoch. In einzelnen Gebieten gehört das Wallis inzwischen zu den Regionen mit besonders vielen Luchsen.
Für die Walliser Behörden ist deshalb klar: Der Druck auf Rehe und Gämsen hat zugenommen.
Grüne und Pro Natura wehren sich
Gegen die Pläne regt sich Widerstand. Der Grüne Grossrat Jérémy Savioz hat im Walliser Parlament eine dringliche Interpellation eingereicht. Savioz ist zugleich kantonaler Geschäftsleiter von Pro Natura Wallis. Die Organisation lehnt eine Regulierung des Luchses klar ab.

Aus Sicht der Naturschützer ist der Abschussplan wissenschaftlich nicht begründet. Der Luchs stehe in der Schweiz weiterhin auf der Roten Liste.
Zudem erfülle er eine wichtige ökologische Funktion. Er halte das Wild in Bewegung und könne damit helfen, den Verbiss im Wald zu reduzieren.
Wer ist schuld am Rückgang?
Auch bei den Zahlen gehen die Einschätzungen auseinander. Die Grünen sprechen von rund 50 Luchsen im Wallis. Pro Natura geht von etwa 30 Tieren aus.
Die Umweltorganisation verweist zudem auf die Jagd. Im Wallis würden jedes Jahr rund 1000 Rehe geschossen.

Für Pro Natura ist deshalb nicht bewiesen, dass der Luchs für den Rückgang der Wildbestände verantwortlich ist.
Darbellay hält dagegen. Der Kanton habe die Rehjagd für die kommende Saison 2026 in betroffenen Zonen bereits stark eingeschränkt.
Aus Sicht des Staatsrats reicht das aber nicht aus, um die Bestände zu stabilisieren.
Bund hat das letzte Wort
Juristisch bleibt der Weg eng. Der Luchs ist deutlich stärker geschützt als der Wolf.
Eine Regulierung wäre nur möglich, wenn der Kanton wissenschaftlich nachweisen kann, dass das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt ist.
Zudem wäre ein Abschuss nur in einem kurzen Winterfenster erlaubt. Dieses dauert vom 16. Januar bis zum 28. Februar.










