Wallis verbietet Verkauf aller Feuerwerkskörper
Im Wallis dürfen ab sofort keine Feuerwerkskörper mehr verkauft werden. Wegen der anhaltend hohen Waldbrandgefahr und der angekündigten Hitzewelle vor dem Nationalfeiertag hat der Kanton am Montag ein entsprechendes Verbot erlassen.

Die betroffenen Artikel müssen aus den Regalen entfernt werden, wie der Kanton Wallis am Montag mitteilte. Bislang hätten bestimmte Feuerwerkskörper wie Vulkane oder Knallkörper weiterhin verkauft werden dürfen, obwohl ihre Verwendung bereits untersagt gewesen sei. Dies habe zu Missverständnissen führen können, hiess es weiter.
Unter der aktuellen Trockenheit könne jede pyrotechnische Vorrichtung Brände auslösen und die Vegetation entzünden, warnt der Kanton. Mit dem Verkaufsverbot wolle der Staatsrat die geltenden Massnahmen vereinheitlichen und das Brandrisiko weiter senken.
Das bereits seit dem 25. Juni geltende Feuerverbot im Freien bleibt bestehen. Der Kanton ruft die Bevölkerung auf, dieses strikt einzuhalten, die Anweisungen der Gemeindebehörden zu befolgen und angesichts der aussergewöhnlichen Trockenheit grösste Vorsicht walten zu lassen.
Wegen der anhaltenden Trockenheit drohen die Feuerwerke zum 1. August in vielen Kantonen auszufallen. Mehrere Kantone haben bis zum Nationalfeiertag und darüber hinaus das Anzünden von Feuerwerk verboten. Zudem haben mehrere Ortschaften ihre traditionellen Feuerwerke abgesagt.










