Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs zwischen den Gemeinden Fiesch und Oberwald in der Region Goms angeordnet.
Ein Wolf steht beim Dorfeingang von Bellwald im Obergoms VS. (Archivbild)
Ein Wolf steht beim Dorfeingang von Bellwald im Obergoms VS. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Wallis zwischen Fiesch und Oberwald hat ein Wolf mehrere Nutztiere gerissen.
  • Der Kanton hat darum jetzt den Abschuss des Tiers verfügt.
  • Jäger haben 60 Tage Zeit, den betreffenden Wolf zu erlegen.

Der Einzelwolf hatte sieben Nutztiere in einer geschützten Situation getötet. Gemäss des revidierten Bundesgesetzes über die Jagd seien damit die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Das teilte der Kanton Wallis am Montag mit.

Das Jagdgesetz erlaubt neu den Abschuss eines Wolfes, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Nutztiere getötet hat.

Der Abschussentscheid wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

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