Die Waldbesetzer von Rümlang weigern sich, die Kosten für den Polizeieinsatz zu tragen und ziehen vor Gericht.
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Die Waldbesetzer von Rümlang verweigern die Zahlung der Kosten für den Polizeieinsatz und ziehen vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

Die Waldbesetzer, die vor einem Jahr die Rodung eines Waldstücks in Rümlang verhindern wollten, ziehen vor Gericht. Sie weigern sich, die Rechnung für die Polizeiaktion zu bezahlen. «Falls nötig» wollen sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Die Zürcher Sicherheitsdirektion teilte den Besetzerinnen und Besetzern mit, dass sie an der Kostenüberwälzung für die polizeiliche Räumung festhalten werde. Es handelt sich um Kosten im fünfstelligen Bereich, gleichmässig aufgeteilt auf 14 Personen.

Klage gegen Einschüchterungsversuche

Wie die Aktivisten am Mittwoch mitteilten, wollen sie den Fall nun weiterziehen, vorerst ans Verwaltungsgericht. «Falls nötig» wollen sie aber auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Aktivistinnen und Aktivisten argumentieren, dass es bisher keine rechtskräftigen Urteile gegen sie gebe. Die Polizei betreibe «bewusste Einschüchterungstaktik».

Aktivisten eine Rechnung für den Polizeieinsatz zu schicken war dem Kanton Zürich allerdings bereits zum Zeitpunkt der Waldbesetzung im vergangenen Frühling gesetzlich erlaubt. Die Stimmberechtigten unterstützten diese Haltung zudem im März diesen Jahres. Sie entschieden, dass Polizeikosten abgewälzt werden sollen, wenn die Verursacher «vorsätzlich handelten».

Protest gegen Bauschuttdeponie

Mit der zwei Wochen dauernden Waldbesetzung im vergangenen Frühling hatten Aktivistinnen und Aktivisten gegen die Erweiterung einer Bauschuttdeponie demonstriert. Bei der Räumung wurden elf Schweizerinnen und Schweizer angezeigt, drei weitere verhaftet.

Gebaut wird die Deponieerweiterung für Bauschutt voraussichtlich trotzdem. Bis am 21. Juni liegen die Pläne öffentlich auf.

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