Das Verwaltungsgericht ordnet die Wiederholung der Abstimmung in Wettswil an. Die Stimmberechtigten hätten im Vorfeld nicht genügend Informationen erhalten.
Gemeindehaus Wettswil am Albis.
Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde Wettswil a.A. muss die Abstimmung über ein bedeutendes Baugebiet wiederholen.
  • Das Verwaltungsgericht teilte nun seine Entscheidung mit.
  • Die Stimmberechtigten hätten vorab nicht ausreichend Informationen erhalten.
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Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Gemeinde Wettswil am Albis muss eine Abstimmung über ein bedeutendes Baugebiet wiederholen.

Der Grund für diese Entscheidung sei ein Mangel an ausreichenden Informationen für die Stimmberechtigten, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Die ursprüngliche Abstimmung der Gemeinde Wettswil am Albis fand im November 2023 statt. Diese betraf eine Fläche von mehreren Hundert Quadratmetern Land im Gebiet Weierächer-Grabmatten. Die Pläne sahen vor, dieses Gebiet umzuzonen und zu bebauen.

Jedoch hat das Gericht nun festgestellt, dass die bereitgestellten Informationen unzureichend waren. Es wurde festgehalten: «Die Stimmberechtigten konnten sich aufgrund des beleuchtenden Berichts keine Meinung bilden.»

Wettswil: Kontroverse um Erschliessungsstrasse

Hintergrund der Debatte ist das Vorhaben, das acht Hektar grosse Gebiet Weierächer-Grabmatten in den kommenden Jahren zu bebauen.

Unter anderem plant die Stadt Zürich ein neues Quartier für bis zu 1200 Personen inklusive einer neuen Erschliessungsstrasse. Zürich ist der grösste Grundeigentümer des Geländes.

Diese Strasse ist in der Gemeinde Wettswil am Albis jedoch umstritten. Es gibt zwei mögliche Varianten, das neue Quartier an das bestehende Strassennetz anzuschliessen.

Rekurs von Stimmberechtigten erfolgreich

Zwei Stimmberechtigte legten daraufhin beim Bezirksrat Stimmrechtsrekurs ein und forderten die Verschiebung der Abstimmung – zunächst ohne Erfolg. Trotzdem wurde die Vorlage am 19. November mit einer knappen Mehrheit von 768 Ja-Stimmen gegen 722 Nein-Stimmen angenommen.

Die beiden Rekurrenten gaben jedoch nicht auf und zogen den Fall vor das Verwaltungsgericht, das ihnen nun recht gab.

Ob die Gemeinde Wettswil dieses Urteil akzeptiert und wie sie weiter vorgehen wird, ist noch unklar. Eine Annullierung einer Abstimmung ist ein seltenes Ereignis: Normalerweise werden entsprechende Beschwerden von den Gerichten abgewiesen.

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