Waadtländer Wolfsschützer verhindern Abschüsse mit Störaktionen
Die im August zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe sind noch nicht abgeschossen worden. Nun wird geprüft ob die Störaktionen der Wolfsbefürworter strafbar sind.

Das Wichtigste in Kürze
- Im August wurden zwei Jungwölfe im Kanton Waadt zum Abschuss freigegeben.
- Bis jetzt wurden sie aber noch nicht erlegt.
- Wahrscheinlich sind die Störaktionen der Wolfsbefürworter schuld daran.
- Die Kantonsregierung prüft nun, ob die Handlungen strafbar sind.
Die beiden im August zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe im Kanton Waadt sind noch nicht erlegt worden. Die Behörden vermuten, dass die ständigen Störaktionen von Wolfsbefürwortern daran schuld sind. Nun prüft die Kantonsregierung, ob diese Handlungen strafbar sind.
Die Wildhüter hätten zahlreiche Pirschgänge in der Region Marchairuz durchgeführt, sagte Staatsrätin Béatrice Métraux (Grüne) am Dienstag im Grossen Rat.
Diese Pirschgänge seien aber regelmässig von Spaziergängern oder Fotografen gestört und unterbrochen worden. Diese Personen seien gezielt an die Orte gekommen, um diese Abschüsse zu unterbinden.
Treffen zwischen beiden Parteien reichte nicht aus
Im September trafen sich Vertreter des Umweltdepartements mit einigen Wolfsschützerinnen und Wolfsschützern. Letztere haben daraufhin die Besetzung der betroffenen Alpen aufgegeben. «Dies reichte aber nicht aus, weil andere Aktivisten ihre Aktionen fortsetzten». Das antwortete Métraux auf eine Frage des Abgeordneten José Durussel (SVP).
«Die Abschüsse hatten noch nicht durchgeführt werden können und werden sich als schwierig erweisen. Die Sicherheit der Menschen muss gewährleistet sein». Dies fügte die Staatsrätin hinzu.
Deshalb prüften die Behörden derzeit, ob die Handlungen bestimmter Wolfsschützer einen Straftatbestand darstellen könnten. Sei dies der Fall, so werde Anzeige erstattet.

Ende August hatte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) den Abschuss von zwei Jungwölfen dieses Rudels bewilligt. Aber erst, nachdem in der Region mehrere Viehherden von den Raubtieren angegriffen worden waren.
Es war das erste Mal, dass der Kanton Waadt grünes Licht erhielt, um solche Regulierungsabschüsse durchzuführen. Die Bewilligung gilt bis zum 31. März.
Das Rudel - das erste seit 150 Jahren im Kanton Waadt - besteht aus vier erwachsenen Wölfen und fünf Jungtieren. Der Kanton hat es auf die beiden im letzten Jahr geborenen Jungtiere abgesehen. Der gesetzliche Rahmen des Bundes verbietet die Tötung des Elternpaares.
Weitere Wolfsrudel entdeckt
Ende September gaben die Behörden bekannt, dass sich ein zweites Wolfsrudel im Kanton etabliert hat. In der Region Risoud im Vallée de Joux im Waadtländer Jura. Ein Welpe war in eine Fotofalle getappt. Die Fachstiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement führt das Wolfsmonitoring im Kanton zusammen mit den Behörden durch.
Ebenfalls Ende September wurden in Chalet-à-Gobet, oberhalb von Lausanne, zwei neugeborene Kälber tot auf einer Wiese gefunden. Es ist unklar, ob ein Wolf schuld am Verenden dieser Tiere ist. Bei einer Analyse wurden Spuren von Fuchs-DNA entdeckt.
«Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass der Fuchs für den Tod der Kälber verantwortlich ist. Der Fuchs ist ein Aasfresser», sagte Métraux. «Wir können nicht ausschliessen, dass die Kälber tot geboren wurden.»

Jeder Wolfsriss verleiht der Polemik um die Rückkehr dieser geschützten Raubtiere neuen Schub. Isegrim ist ein Thema, dass auch die Waadtländerinnen und Waadtländer mobilisiert.
Am 9. Oktober demonstrierten rund 150 Wolfsschützerinnen und Wolfsschützer auf dem Marchairuz-Pass. Sie forderten den Kanton auf, die Abschussbewilligung für die beiden Jungwölfe aufzuheben.
Drei Wochen zuvor hatten sich in Mollens am Fusse des Mont-Tendre rund 250 besorgte Bauern und Hirten versammelt. Sie entzündeten ein Mahnfeuer und riefen zur Solidarität mit den von Wolfsrissen betroffenen und bedrohten Viehhaltern auf.