Ein Vorsorge-Manager aus dem Kanton St. Gallen kommt vor das Bundesstrafgericht. Er soll mit Insiderwissen Millionen verdient haben.
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Die Bundesanwaltschaft hatte eine Untersuchung eingeleitet. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Insiderwissen erzielte ein Vorsorge-Manager im Kanton St. Gallen Millionen.
  • Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.
  • Sie fordert für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Ein ehemaliger Verwalter von Vorsorgevermögen der St. Galler Staatsangestellten soll Insider-Informationen für private Aktiengeschäfte genutzt und damit über drei Millionen Franken Gewinn erzielt haben. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen ihn Anklage erhoben.

Sie fordert für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen rechts- und pflichtwidriger Verwaltung von Vorsorgevermögen, wie die BA am Mittwoch mitteilte. Der Fall kommt vor das Bundesstrafgericht.

Im Finanzdepartement des Kantons tätig

Der Beschuldigte war von 2003 bis 2014 für das Finanzdepartement des Kantons St. Gallen und anschliessend bis 2018 für die St. Galler Pensionskasse tätig. In beiden Funktionen war er als Portfoliomanager für die Bewirtschaftung von Pensionskassengeldern der Angestellten des Kantons St. Gallen zuständig.

Die BA schreibt: «Er konnte somit selbständig und ohne Rücksprache mit weiteren Stellen über den Auf- und Abbau von Aktienpositionen entscheiden.». Sein Insiderwissen über geplante Transaktionen habe er in den Jahren 2008 bis 2018 genutzt, um mit sogenanntem «Frontrunning» private Aktiengeschäfte zu tätigen.

Infolge der Aktienkäufe und -verkäufe der von ihm verwalteten Vorsorgefonds änderten sich jeweils die Kurse. Mit Hunderten von privaten Transaktionen habe der Beschuldigte auf diese Weise Gewinne in der Höhe von 3,1 Millionen Franken realisiert.

Private Gewinne nicht offengelegt

Diese privaten Gewinne hätte der Portfoliomanager gegenüber seinen Arbeitgebern und der Fondsleitung offenlegen müssen, was er jedoch nicht tat. Die Gewinne hätten laut BA den verwalteten Pensionskassenfonds gehört. Seine illegalen Gewinne verheimlichte der Beschuldigte vor den Steuerbehörden.

Die Anklage geht zurück auf eine Anzeige der Finanzmarktaufsicht (Finma) beim Untersuchungsamt des Kantons St. Gallen Ende 2017. In der Folge übernahm die BA das Verfahren, das dazu geeignet sein könnte, eine erstmalige Rechtsprechung zur bisher ungeklärten Frage zu erwirken, ob «Frontrunning» als Insiderhandel zu bewerten ist.

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