Mann nach Schuldspruch wegen Mordes vor Berner Obergericht
Ein wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilter Mann steht ab Montag vor dem Berner Obergericht.

Die erste Gerichtsinstanz hatte den Angeklagten nach einem Indizienprozess verurteilt. Er hatte die Tat stets bestritten. Seine psychisch angeschlagene Frau habe sich selbst das Leben genommen, betonte der Angeklagte vor etwas mehr als einem Jahr vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.
Das erstinstanzliche Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der angehende Rettungssanitäter seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung in Kehrsatz das Beruhigungsmittel Dormicum verabreichte und sie dann im Schlaf erdrosselte.
Der gläubige Christ und Anhänger einer Freikirche, habe eine aussereheliche Beziehung gehabt. Anstatt reinen Tisch zu machen und dabei sein Gesicht zu verlieren, habe er einen Suizid seiner Ehefrau vorgetäuscht.
Nun beugt sich das bernische Obergericht über den Fall. Es wird sein Urteil am Mittwoch bekannt geben.