Versuchte Anstiftung zum Mord beschäftigt Berner Gericht
Ein Mann soll im Dezember 2017 in Bern versucht haben, eine Person zu einem Mord anzustiften. Der vermeintlich gedungene Mörder erschien schliesslich aber nicht, als es um die Umsetzung des Plans ging. Nun muss sich der Auftraggeber in Bern dem Gericht stellen.

Vorgeworfen wird ihm versuchte Anstiftung zum Mord, allenfalls strafbare Vorbereitungshandlungen zum Mord und qualifiziertem Raub.
Der heute 43-jährige Schweizer wollte gemäss Anklage sein Opfer umbringen und ausrauben. Der gedungene Mörder sollte das Opfer, dessen Frau und Sohn aus dem Weg räumen. Der Auftraggeber des Mordes wollte daraufhin den Tresor der Familie knacken. Der «Mörder» sollte dann die Hälfte der Beute erhalten.
Der Auftraggeber traf sich mehrfach in einem Berner Restaurant mit dem «Mörder». Er zeigte diesem in seiner Wohnung ein Waffenarsenal. Die beiden fuhren laut Anklageschrift auch zum Wohnort des Opfers und der Angeklagte weihte den vermeintlich gedungenen Mörder über Details der ihm bekannten Opferfamilie ein.
Die beiden Männer verabredeten sich schliesslich für den 15. Januar 2018 auf der Berner Parkterrasse, um die Tat umzusetzen. Dort erschien der vermeintlich gedungene Mörder aber nicht. Dieser habe sich den Plan des Angeklagten angehört, aber selber nie die Absicht gehabt, den Plan umzusetzen, geht aus der Anklageschrift hervor.
Der Angeklagte muss sich noch wegen weiterer Tatbestände vor Gericht verantworten, darunter etwa Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz. Das Urteil wird am 9. August verkündet.