Wie viele Ärztinnen und Ärzte in einem Kanton zugelassen werden, soll künftig ein regional errechneter Versorgungsgrad entscheiden.
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Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anzahl der zugelassenen Ärzte soll neu regional berechnet werden.
  • Die Kantone vermissen in der Vernehmlassung Angaben über die finanziellen Folgen.

Wie viele Ärztinnen und Ärzte in einem Kanton zugelassen werden, soll künftig ein regional errechneter Versorgungsgrad entscheiden. Die Standesorganisationen der Ärzteschaft gehen dagegen auf die Barrikaden. Die Kantone vermissen in der Vernehmlassung Angaben über die finanziellen Folgen.

«Die Kantone müssen bei einem Überangebot von Ärztinnen und Ärzten eingreifen können», stellt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direktoren (GDK) in ihrer Vernehmlassungsantwort zu Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung fest.

Keine Aussagen zu finanziellen Auswirkungen

Mit der Gesetzesrevision erhalten die Kantone aber nicht nur ein Instrument für die Zulassungsbeschränkung bei Ärzten, sie sind neu auch für die formelle Zulassung der übrigen ambulanten Leistungserbringer zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und für die Aufsicht zuständig.

In ihrer Stellungnahme kritisiert die GDK allerdings, dass in der Vorlage keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der Änderungen gemacht werden. Der Bundesrat hätte aber darlegen sollen, wie die Mehrkosten der Kantone zu tragen seien und welche Einsparungen für Krankenversicherer bzw. Prämienzahlende ihnen gegenüber stünden.

Um die Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festzulegen, soll gemäss dem Verordnungsentwurf durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit den Kantonen ein Regressionsmodell entwickelt werden. Das EDI legt dabei für jedes medizinische Fachgebiet einen Koeffizienten fest.

Komplexes Modell als grosse Herausforderung

Die Kantone können bei der Berechnung der Höchstzahlen überdies regionale Gegebenheiten (z.B. in Tourismusregionen) berücksichtigen. Laut der GDK stellt aber die Komplexität des Modells insbesondere für kleinere Kantone eine grosse Herausforderung dar. Offen sei, ob die Kantone mit dem Modell den ärztlichen ambulanten Bereich kostendämpfend steuern könnten.

Auf eine Berechnung von Höchstzahlen dringend verzichtet möchte die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Die Höchstzahlen würden selbst Anlass zu Fehlsteuerungen geben. Laut der FMH wäre es zielführend, wenn das Bundesamt für Statistik (BFS) für Methodik, Datengrundlage und Berechnung des regionalen Versorgungsbedarfs und Versorgungsgrads zuständig wäre.

Zulassungssteuerung «ist inadäquat»

Die Konferenz der Kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) kritisiert die vorgeschlagene Zulassungssteuerung als Ganzes als inadäquat und als «kein sinnvoll brauchbares Modell». Die Verordnung über die Höchstzahlen gefährde vielmehr eine dringend nötige Erneuerung des ambulanten Sektors.

Insbesondere in der ambulanten Grundversorgung herrsche bereits heute vielerorts ein Ärztemangel. Die KKA spricht von einer «hypothetische Überversorgung». Über ein Drittel der Ärzteschaft in der Schweiz stamme nämlich aktuell aus dem Ausland.

Auch die Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe) stellen in ihrer Vernehmlassungsantwort fest, dass die Grundversorgung durch sie, aber auch durch andere Disziplinen heute nicht gewährleistet sei. Die Einführung von Zulassungsbegrenzungen mache daher keinen Sinn.

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