Photovoltaik-Grossanlagen erleichtern und subventionieren: Eine entsprechende Gesetzesänderung geht in die Vernehmlassung.
Solarenergie
Solar-/Photovoltaik Dachfläche. (Symbolbild) - Nau.ch / Werner Rolli

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Energie will mehr Photovoltaik-Grossanlagen.
  • Dafür gibt es Anpassungen der Energie- und Energieförderungsverordnung.
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Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am Montag die Anpassungen der Energie- und Energieförderungsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Mit den Änderungen des Energiegesetzes will das Parlament die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtern.

Zudem wird mit der Gesetzesänderung die einmalige Vergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten von Photovoltaik-Grossanlagen festgelegt, wie das BFE am Montag mitteilte. Gemäss Gesetz gelten diese Erleichterungen, bis Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden erlauben.

Damit sollen die vom Parlament per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzten Änderungen des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Es handelt sich laut BFE um dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter.

In der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung sollen das Monitoring und die Mechanismen im Zusammenhang mit diesem Schwellenwert festgelegt werden. Auch die Gesuchsverfahren und die Bemessungskriterien für die Förderung sollen damit geregelt werden.

Aufgrund der Dringlichkeit komme es nicht zu einer ordentlichen Vernehmlassung, sondern einer Konsultation der interessierten Kreise bis zum 16. Dezember schrieb das BFE weiter. Die Verordnungsänderungen sollen voraussichtlich am 1. März 2023 in Kraft treten. Die Änderungen des Energiegesetzes gelten bis 2025.

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