Vergewaltigung: Bündner Richter kommt mit bedingter Strafe davon
Trotz Vergewaltigungs-Vorwürfen bleibt ein Bündner Ex-Richter auf freiem Fuss. Das Gericht wertet die Tat als «noch leicht» und sieht von einer Haftstrafe ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein ehemaliger Bündner Richter wurde wegen Vergewaltigung und weiterer Delikte verurteilt.
- Ein Regionalgericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten aus.
- Die milde Strafe wurde u. a. mit der als «leicht» bewerteten Tat begründet.
Ein ehemaliger Richter des Bündner Verwaltungsgerichts wurde im November 2024 wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Belästigung und Drohung verurteilt. Er hat seine damals 24-jährige Praktikantin im Jahr 2021 in seinem Büro vergewaltigt.
Nun liegt das schriftliche Urteil des Regionalgerichts Plessur GR vor.
Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie eine ebenfalls bedingte Geldstrafe.
Gericht begründet Entscheid mit nur «leichter körperlicher Gewalt»
Obwohl hierzulande bei Vergewaltigung bis zu zehn Jahre Haft möglich sind, setzte das Gericht die Strafe deutlich tiefer an.
Der Täter habe keine körperlichen Verletzungen verursacht, die Tat sei nicht geplant gewesen. Zudem sei nur «leichte körperliche Gewalt» angewandt worden.
Weiter berücksichtigte das Gericht die intensive mediale Berichterstattung rund um den Fall. Diese habe laut Urteil zu einer «massiven» Vorverurteilung geführt und die Unschuldsvermutung sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
Fall löste Proteste aus
Tatsächlich sorgte der Fall bereits im Vorfeld für massenweise Kritik und Diskussionen. Wie die linke Wochenzeitung «WOZ» berichtete, hatte einer der Richter im Prozess zum Opfer gesagt, es sei «nicht unkräftig gebaut».
Er gehe davon aus, dass es schwierig sein dürfte, in sie einzudringen, wenn sie die Beine zusammenpresse. Dieser Kommentar impliziere, dass die junge Frau selbst dafür verantwortlich sei, die Tat nicht verhindert zu haben.
Schon der Prozess hatte für Proteste gesorgt: Vor der Verurteilung versammelten sich rund 200 Menschen in Chur, um sich mit Opfern sexualisierter Gewalt zu solidarisieren.
Da der Mann keine Vorstrafen hatte und keine Hinweise auf Wiederholungsgefahr vorlagen, sah das Gericht von einer unbedingten Freiheitsstrafe ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; alle Parteien können Rechtsmittel einlegen.















