Verfassungsgericht erklärt Kantonalbank-Initiative für ungültig
Die Kantonalbank-Initiative des «Ensemble à Gauche» ist ungültig. Das hat das Genfer Verfassungsgericht entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Initiative zur Genfer Kantonalbank ist für ungültig erklärt worden.
- Das Verfassungsgericht sieht im Initiativtext verwirrende Elemente.
- Die Initiative forderte, dass die Bank 3,2 Milliarden Franken an den Kanton zurückbezahlt.
Das Genfer Verfassungsgericht hat eine kantonale Initiative für die Rückzahlung von 3,2 Milliarden Franken durch die Genfer Kantonalbank an den Staat für ungültig erklärt. Der Initiativtext könnte Verwirrung stiften und die Bürger in die Irre führen, argumentierte das Gericht.
Die Linksallianz Ensemble à Gauche hatte den Entscheid des Genfer Staatsrats, den Initiativtext für ungültig zu erklären, an das Verfassungsgericht weitergezogen. Der Rekurs wurde nun abgewiesen, wie am Montag bekannt wurde.
Es geht um 3,2 Milliarden Franken
Mit dem Initiativtext sollte die Genfer Kantonalbank aufgefordert werden, 3,2 Milliarden Franken an den Kanton zurückzuerstatten. Das Verfassungsgericht argumentierte, der Kanton habe der Kantonalbank bei deren Rettung im Jahr 2000 nie direkt Geld ausgeliehen. Die umstrittene Initiative gehe deshalb fälschlicherweise von dieser Annahme aus.
Dies entspreche nicht den tatsächlichen Geschehnissen. Die Intervention des Kantons habe darin bestanden, die durch den Verkauf von problematischen Aktiven entstandenen Verluste in eine Auffangorganisation zu überführen.