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    VBS muss gekündigtem Dozenten Entschädigung zahlen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bund muss einem entlassenen Militär-Dozenten eine Entschädigung von 16 Monatslöhnen ausrichten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

    Militär-Dozent
    Der Betroffene arbeitete sowohl als Dozent an der ETH Zürich als auch in der Forschung. (Symbolbild) - keystone

    Der Betroffene arbeitete seit über 25 Jahren beim Verteidigungsdepartement.

    Der bald 63-Jährige war im Rahmen seiner Anstellung sowohl als Dozent an der ETH Zürich als auch in der Forschung tätig. Jahrelang wurden seine Leistungen als gut bewertet. In den Jahren 2021 bis 2023 kam es jedoch zu Kritik. Zudem wurde dem Dozenten vorgeworfen, eigenmächtig Ferien bezogen zu haben.

    Im März 2024 löste das Verteidigungsdepartement (VBS) den Arbeitsvertrag per Ende Juli 2024 auf. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

    Das Gericht kommt zum Schluss, dass das Verteidigungsdepartement dem Militär-Experten die Möglichkeit hätte geben müssen, seine Leistungen zu verbessern – auch nachdem ihm der Lehrauftrag an der ETH entzogen worden war. Wie sie dies nach dem Wegfall dieses Teils seiner Tätigkeit hätte bewerkstelligen sollen, spielt laut dem Gericht keine Rolle. Eine kritisierte Ferienreise sei von der Arbeitgeberin geduldet worden.

    Alter berücksichtigt

    Die Entlassung sei aus diesen Gründen unverhältnismässig. Weil vor der Kündigung keine Mahnung ausgesprochen worden sei, sei sie zudem ungerechtfertigt. Eine dem Dozenten angebotene Stelle erachtet das Bundesverwaltungsgericht als unzumutbar, weil sie befristet war.

    Anbetracht des Fehlens eines sachlichen Grundes für die Entlassung hat das Gericht dem Betroffenen eine Entschädigung von acht Monatslöhnen zugesprochen. Weitere acht Saläre kommen hinzu, weil der Dozent lange beim Bund angestellt war und bereits ein gewisses Alter hat. (Urteil A-2817/2024 vom 7.5.2026)

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    Kommentare

    User #6404 (nicht angemeldet)

    In den 2000ern wurde bekant, das Banken Arbeitnehmende ab 45 keine guten bzw. nur ungenügende Leistungen attestieren durften, damit sie dann baldmöglichst entlassen werden konnten. Dieses System etablierte sich und wird seither von RAV & AWA's mit Kursen für +50, +55, +60 unterstützt. Immer geht es darum, das Berufswissen & Erfahrung zu kaschieren, um eine "Wiedereingliederung" zu einem um 30% niedrigeren Lohn zu erreichen - klassisches Lohndumping sowie Altersdiskriminierung, das jene trifft, die nachdem ihre Kinder flügge sind, höhere Beiträge in die 3. Säule oder als Altersvorsorge zurückstellen könnten. So wird vorsätzlich die Altersarmut gefördert, was regelmässig in Artikeln z.B. der Tamedia-Zeitungen. In anderen Ländern verpflichten die RAV & AWA die Firmen, die Menschen bis zur Pensionierung zu beschäftigen.

    User #2856 (nicht angemeldet)

    Muss jetzt die Mehrwertsteuer erhöht werden?

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