Berner Kirchen-Streit: Russisch-Orthodoxe dürfen bleiben
Für die gemeinsam mit den Lutheranern genutzte Antonierkirche in der Berner Altstadt wurde eine Lösung gefunden. Die Kündigung sei damit nichtig.

Das Wichtigste in Kürze
- Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde hatte ihrer Untermieterin, der russisch-orthodoxen Kirchgemeinde, gekündigt.
- Nun konnte man sich auf die gemeinsame Nutzung der Antonierkirche in der Berner Altstadt einigen.
- Dies geht aus einer Antwort des Gemeinderats auf einen Vorstoss hervor.
Im Streit zweier Berner Kirchgemeinden hat es offenbar – von der Öffentlichkeit unbemerkt – eine Einigung gegeben. Dies geht aus der Antwort des Gemeinderats auf eine Interpellation im Stadtrat hervor.
Betroffen war die russisch-orthodoxe Kirchgemeinde in Bern. Diese ist Untermieterin bei der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde, welche ihrerseits bei der Stadt die Antonierkirche an der Postgasse 62 gemietet hat. Vor rund drei Jahren kündigen die Lutheraner den Russisch-Orthodoxen den Mietvertrag. Auslöser soll der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gewesen sein.

Nicht so sehr aus politischen, sondern aus logistischen Gründen: Weil viele der geflüchteten ukrainischen Frauen und Kinder russisch-orthodoxen Glaubens sind, drohte die Antonierkirche zu überlaufen. So sollen die Lutheraner denn auch feuerpolizeiliche Gründe für die Kündigung angeführt haben.
Gegen diese wehrte sich die russisch-orthodoxe Gemeinde Berns mit rechtlichen Mitteln. Anfang März sollte eine Gerichtsverhandlung stattfinden. Weil man danach nichts mehr hörte, reichten die beiden SVP-Stadträte Alexander Feuz und Bernhard Hess eine Interpellation ein.
Russen und Ukrainer beten gemeinsam für Frieden
Denn: Nicht nur das harmonische Zusammenleben zweier Kirchgemeinden stand auf dem Spiel. Sondern auch das gemeinsame Beten von russisch- und ukrainischstämmigen Orthodoxen für den Frieden. Passenderweise ist denn auch der Berner Priester, Wladimir Swistun, ein Ukrainer.

In seiner Antwort auf die Interpellation kann der Gemeinderat nun aber mit guten Nachrichten aufwarten: Die Situation habe im Rahmen der Schlichtungs- beziehungsweise Einigungsverhandlung vom 10. März 2026 geklärt werden können.
Keine Kündigung, klare Regeln
Infolgedessen sei die Kündigung nun nicht rechtskräftig, schreibt der Gemeinderat. Stattdessen gebe es einen unbefristeten Untermietvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit.
Für die Nutzung der Krypta als Gottesdienstraum habe man klare Regeln getroffen. So sollen ab Juni 2028 die regulären Sonntagsgottesdienste sowie wichtige Feiertage an einem anderen Ort durchgeführt werden müssen. Die Krypta ist angesichts der gewachsenen Gemeinde an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt.
«Der Gemeinderat begrüsst die erzielte Einigung sehr», heisst es weiter. Er habe im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hingewirkt, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien erzielt werden konnte.








