Gericht

US-Gericht weist Klage gegen die Schweiz wegen CS-Übernahme ab

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweizer Regierung ist nach US-Gericht-Entscheid nicht haftbar für Verluste von Gläubigern bei Übernahme der Credit Suisse durch UBS.

CS-Klage
Das Gericht in New York habe entscheiden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in Zusammenhang mit der CS-Klage nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliege. (Archivbild) - keystone

Die Schweiz haftet nicht für Verluste von Gläubigern im Zusammenhang mit sogenannten AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Dies hat ein US-Bezirksgericht in New York entschieden.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informierte am Mittwoch über das Urteil. Das Gericht in New York habe entscheiden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliege.

Anfechtung des Urteils möglich

In einer Zivilklage hatte eine Gruppe internationaler Investorinnen und Investoren demnach 370 Millionen Dollar gefordert. Hintergrund ist, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnet hatte, die AT1-Anleihen im März 2023 auf null abzuschreiben.

Das Urteil können die Investoren nun innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht anfechten.

Kommentare

User #772 (nicht angemeldet)

🤘Hmm.. Was hat denn die USA damit zu tun? Ach jaa! Die Schäden, das die UBS bei ihnen verursacht hat! DIE haben uns nicht zu Interessieren. Sollen sich bei diesen ehemals tätigen CEO`s melden! Wo sind DIE denn überhaupt? Bahamas.. ?

User #4557 (nicht angemeldet)

Danke USA. Das hätten wir Steuerzahler brappen müssen.

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