Ein Aktivist von «Breakfree Suisse» wurde wegen Sachbeschädigung zu 2250 Franken Busse verurteilt. Nun kämpft er mit einer Anwältin gegen den Entscheid an.
Klimaaktivismus
Die Anwältin Laila Batou mit ihrem Klienten, einen wegen Sachbeschädigung angeklagten Klima-Aktivist. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Klima-Aktivist wurde in Genf wegen Sachbeschädigung verurteilt.
  • Dem Aktivisten drohen unter anderem 10 Tagessätze zu je 30 Franken.
  • Das Urteil fechtet er mit einer Anwältin an.

Die juristische Auseinandersetzung um den am Donnerstag wegen Sachbeschädigung verurteilten Genfer Klimaaktivisten geht weiter. Die Anwältin des 23-Jährigen kündigte Berufung ans Kantonsgericht an.

«Dieses Urteil ist eine Katastrophe», sagte Anwältin Laïla Batou am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie wolle das Urteil beim Kantonsgericht anfechten und einen Freispruch erwirken. Batou fordert, dass das Gericht die unmittelbare Gefahr durch den Klimawandel anerkennt und den «rechtfertigenden Notstand» anwendet.

Saftige Busse für Aktion gegen Crédit-Suisse

Das Genfer Polizeigericht verurteilte den jungen Mann am Donnerstag wegen Sachbeschädigung an einem Gebäude einer Filiale der Crédit Suisse (CS). Das Urteil war eine bedingte Gefängnisstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Ausserdem wurde er zur Zahlung der von der Bank geforderten Reinigungskosten in der Höhe von 2250 Franken verknurrt.

Der Aktivist des Kollektivs «Breakfree Suisse» hatte am 13. Oktober 2018 während der ersten grossen Pro-Klima-Demonstration in Genf symbolisch eine Fassade der Crédit Suisse befleckt. Mit rot angemalten Händen als Symbol für die Klimawandel Opfer drückten die Aktivisten ihre Hände auf die Fassade der Bank. Für das Polizeigericht war diese Aktion nicht notwendig und war nicht geeignet, den Klimawandel zu stoppen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenKlimawandelFreispruchGerichtDemonstration