Urner Regierung erhält infolge der Coronakrise Notrechtskompetenzen
Das Urner Stimmvolk erteilte der Kantonsregierung am Sonntag Notrechtskompetenzen. Somit kann der Regierungsrat künftig befristete Noterlasse beschliessen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Urner Kantonsregierung wurden vom Stimmvolk Notrechtskompetenzen erteilt.
- Der Ja-Stimmenanteil betrug 63,34 Prozent.
- Der Regierungsrat kann somit künftig befristete Noterlasse beschliessen.
Als Folge der Coronakrise hat das Urner Stimmvolk am Sonntag der Kantonsregierung Notrechtskompetenzen erteilt. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 63,34 Prozent gibt es dem Regierungsrat künftig das Recht, befristete Noterlasse zu beschliessen. 7144 Personen stimmten dafür, 4135 Personen waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,6 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Notrechtskompetenzen für Urner Regierung
Die Urner Regierung hatte im Corona-Lockdown ohne verfassungsmässige Notrechtskompetenzen agieren müssen. Im Gegensatz zum Bund und den meisten Kantonen kennt Uri kein Dringlichkeitsrecht. Diese Lücke wird nun geschlossen.
Uri übernimmt mit dieser Lösung wortwörtlich die Regelung von Ob- und Nidwalden. Die befristeten Noterlasse müssen so bald als möglich dem Landrat unterbreitet werden, der dann über die weitere Geltung befindet.
Keine Vernehmlassung durchgeführt
Die Regierung kann nun etwa Gemeinden ermächtigen, zur Verhinderung von Ansteckungen in einer Pandemie statt Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchzuführen. Für leise Kritik an der Vorlage gesorgt hatte die Tatsache, dass für die Anpassung keine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Die Regierung erwiderte, man habe aus Zeitgründen darauf verzichtet.