Der Presserat rügt die Westschweizer Medien «20 minutes» und «24 heures», da sie unzensierte Videos von einem Privatanlass veröffentlichten.
Tamedia
Einige Zeitschriften der Mediengesellschaft Tamedia. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • «20 minutes» und «24 heures» haben die Privatsphäre von Privatpersonen verletzt.
  • Laut dem Presserat wurden unzensierte Videos von einer Party veröffentlicht.
  • Auf dieser Party wurden die Coronaschutzmassnahmen nicht eingehalten.

Der Presserat rügt die Westschweizer Medien «20 minutes» und «24 heures». Sie haben im November 2020 ein unverpixeltes Privatvideo einer Party gezeigt, an welcher die Corona-Regeln missachtet wurden. Ein Angestellter, der im Video von seinem Chef erkannt wurde, erhielt daraufhin die Kündigung.

Der Party-Teilnehmer beschwerte sich daraufhin beim Presserat, weil das Video zunächst unverpixelt online zu sehen war. Der Presserat hiess die Beschwerde gut, wie er am Freitag mitteilte.

Unzensierte Videos von Personen an Anlässen verletzt die Privatsphäre

Ein in einem privaten Raum gefilmtes Video im Internet zu publizieren, ohne die Anwesenden unkenntlich zu machen, verletze deren Privatsphäre. Das sieht der Presserat so vor. Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an deren Identifizierung bestünde, läge der Fall anders. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Gemäss Mitteilung nahm Tamedia, der Verlag der beiden Medien, trotz wiederholter Nachfragen keine Stellung zum Fall. Auf die Beschwerde sei gar nicht erst einzutreten, da der Beschwerdeführer rechtliche Schritte vorbereite, habe Tamedia begründet. Der Presserat bedaure dies, da der Beschwerdeführer bis heute keine rechtlichen Schritte eingeleitet habe.

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