Untersuchung gegen Ex Kader der Basler Kantonalbank

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Lausanne,

Seit 2016 führt das Eidgenössische Finanzdepartament ein Verfahren gegen ein ehemaliges Kadermitglied der Basler Kantonalbank durch.

BKB
Das Logo der Kantonalbank Basel. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Eidgenössische Finanzdepartement erhält Einsicht in die Akten der BKB.
  • Ex-Kader der Basler Kantonalbank stehen im Zusammenhang mit dem ASE-Anlagebetrug.

Ein ehemaliges hohes Kadermitglied der Basler Kantonalbank (BKB) ist im Zusammenhang mit dem ASE-Anlagebetrug ins Visier des Eidgenössischen Finanzdepartements geraten. Nach langem juristischen Seilziehen erhält das EFD Einsicht in einen internen BKB-Bericht.

Das EFD führt seit dem 22. Juni 2016 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen verantwortliche Personen der BKB. Förmlich beschuldigt ist seit dem 31. Mai 2018 ein hohes Kadermitglied. Dies geht aus drei am Donnerstag publizierten Urteilen des Bundesgerichts hervor.

Das EFD untersucht, ob die BKB bei ihren Geschäften mit der betrügerischen ASE Investment ihre Meldepflichten gemäss Geldwäschereigesetz missachtet hat.

Einsicht stattgegeben

Seit Beginn der Untersuchung hat das EFD versucht, Einsicht in einen Bericht zu erhalten, den die Bank nach dem Auffliegen des ASE-Betrugsfalls selbst bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Nun hat das Bundesgericht definitiv grünes Licht dafür gegeben.

Die BKB schöpfte alle rechtlichen Mittel aus, um dem Finanzdepartement den Zugang zu versperren. Die Bank stellte sich auf den Standpunkt, dass der Bericht und ein zuvor erstellter Zwischenbericht dem Anwaltsgeheimnis unterliegen würden.

Das ist gemäss dem Urteil der Lausanner Richter jedoch nicht so. Der Bericht behandle Compliance-Fragen, die nicht zur klassischen Anwaltstätigkeit gehörten. Nur weil ein Anwalt einen Sachverhalt analysiert habe, falle er nicht gleich unter das Berufsgeheimnis.

Entsiegelung von Unterlagen

Die BKB hat sich in einem weiteren Verwahren auch gegen die Entsiegelung von Unterlagen gewehrt, die das EFD zusätzlich angefordert hatte. Eine diesbezügliche Beschwerde hat das Bundesgericht abgewiesen.

Ebenfalls kein Erfolg war der Beschwerde der vom EFD förmlich beschuldigten Person vor Bundesgericht beschieden. Auch sie versuchte zu verhindern, dass der besagte Bank-Bericht vom EFD untersucht werden darf.

Erneute Untersuchungen

Der ASE-Fall beschäftigt aber nicht nur das EFD. Im vergangenen Dezember entschied das Aargauer Obergericht, dass die Aargauer Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen gegen die BKB wieder aufnehmen muss. Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE Investment eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft trennte diesen Fall vom Hauptverfahren gegen die ASE-Verantwortlichen und stellte die Strafuntersuchungen zu Unrecht ein. Brisant wurde die Sache in den letzten Monaten vor allem, weil der damalige BKB-Chef Guy Lachappelle war, der heutige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen.

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