«Unter Druck»: Eltern schicken Kind trotz Zweifel in Kita
Ein Kita-Betreuer soll mindestens 15 Kleinkinder sexuell missbraucht haben. Eine Expertin sagt, worauf Eltern beim Aussuchen der Kita schauen sollten.

Das Wichtigste in Kürze
- Schwere Vorwürfe gegen einen 33-jährigen Kita-Betreuer.
- Er soll mindestens 15 Kleinkinder sexuell missbraucht haben. Wie kann das passieren?
- Kinderschutz Schweiz sagt: Schutzkonzepte müssten im Alltag besser kontrolliert werden.
- Der Kita-Verband fordert nationale Lösungen, statt kantonale.
Das älteste Opfer ist vier Jahre, das jüngste ein Jahr alt. Einem Gruppenleiter in Kitas in den Regionen Bern und Winterthur werden sexuelle Übergriffe an mindestens 15 Kleinkindern vorgeworfen. Der Grossteil davon sind Mädchen.
Der 33-Jährige fliegt im Februar 2024 auf. Weil er wegen mutmasslichen Verstössen gegen Kinderpornografie im Internet verhaftet wird. Die Polizei findet schliesslich auch Videos von Übergriffen in Kitas, die der Mann selbst anfertigte.
Gut möglich, dass der Beschuldigte ohne die Verhaftung heute noch Kita-Gruppenleiter in Bern wäre. Wie kann das sein?

Schaut man sich in den verschiedenen Kantonen um, existieren zahlreiche Schutzkonzepte. So sollten Betreuer wie der beschuldigte 33-Jährige eigentlich nie alleine mit Kindern im Raum sein.
«In der Praxis zeigt sich, dass Schutzmassnahmen wie das Vier-Augen-Prinzip zwar bekannt sind, aber nicht immer konsequent umgesetzt werden. Schutzkonzepte sind nicht ausreichend im Team verankert. Oder sie werden im Alltag zu wenig gelebt», sagt Tamara Parham von Kinderschutz Schweiz.
Darauf sollen Eltern beim Aussuchen der Kita achten
Eltern können bereits beim Aussuchen der Kita auf einige Punkte achten:
Gibt es ein schriftliches, einsehbares Schutzkonzept? Wirkt das Personal sensibilisiert und offen für Anliegen? Werden Regeln zu Nähe und Distanz transparent erklärt? Gibt es klare Ansprechpersonen für Kindesschutz?
Allerdings: 2023 betrug die Auslastung von Schweizer Kitas gemäss Zahlen des Branchenverbands Kibesuisse 82 Prozent. Die freie Auswahl ist also eingeschränkt.
«Eltern stehen unter Druck, verfügbaren Platz anzunehmen»
Dass Kitas stark ausgelastet sind, sei leider ein Fakt, sagt Parham. «Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist hoch, und je nach Region sind Plätze knapp. Das führt dazu, dass Eltern in der Praxis oft unter Druck stehen, einen verfügbaren Platz anzunehmen. Auch wenn sie vielleicht nicht bei allen Punkten ein gutes Gefühl haben.»
Also auch, wenn Sie Zweifel haben.
Umso wichtiger sei es, dass die Verantwortung für den Schutz der Kinder nicht allein bei den Eltern liegen soll.
Kita-Verband schlägt nationale Lösungen vor
Dass Massnahmen nötig sind, das sieht auch der Verband Kinderbetreuung Schweiz, Kibesuisse, so. In der föderalistischen Schweiz sei es sehr unterschiedlich, ob Behörden ein Schutzkonzept einfordern.
Beim Kantönligeist gelte es anzusetzen, sagt Sprecher Maximiliano Wepfer. «Eine Gesetzgebung zu Mindeststandards auf nationaler Ebene wäre sehr wünschenswert.»
Me-too-Bewegung als Vorbild
Es sei eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die Kinder zu schützen. Die Betriebe dürften von der öffentlichen Hand nicht alleine gelassen werden.
Für Kantone und Gemeinden heisse dies nebst finanzieller Unterstützung, «sexuelle Grenzverletzungen deutlich mehr in den Blick zu nehmen.» Schutzkonzepte müssten konsequent eingefordert und überprüft werden.
Wepfer: «Die Me-too-Bewegung hat beispielsweise aufgezeigt, dass das Wegschauen ein gesellschaftliches Problem ist. Und es viel braucht, bis jemand den Mut hat, die Fälle anzuzeigen.»
Dass der Verband das Thema in Aus- und Weiterbildungen immer wieder aufnehme, sei «leider keine Garantie dafür, Missbrauchsfälle zu verhindern».
Neue Kita-Mitarbeiter müssen Behörden gemeldet werden
Doch wie werden neue Kita-Mitarbeiter eigentlich überprüft?
Im Januar 2023 trat das revidierte Strafregisterrecht in Kraft. Seither sind nicht mehr die Kitas verantwortlich, Strafregisterauszüge von neuen Mitarbeitenden einzufordern.
Die Aufgabe fällt den kantonalen Aufsichtsbehörden zu – eine offizielle Aufsichtspflicht besteht also bereits, unterstreicht Wepfer.
«Die Kitas müssen jede neue Anstellung den Behörden melden.» Die Aufsichtsbehörden müssen jährlich den Leumund aller Mitarbeitenden in allen familienergänzenden Bildungs- und Betreuungs-Organisationen überprüfen.
Eine Garantie, dass man so Fälle wie in Bern und Winterthur verhindert, ist dies nicht. Täter und Täterinnen sind nur erfasst, wenn sie vorgängig rechtskräftig verurteilt worden sind. Behörden müssten deshalb zwingend untereinander kommunizieren.
Verhält sich das Kind so, sollten sich Eltern Hilfe holen
Einzelne Anzeichen seien zwar nie beweisend, sagt Parham von Kinderschutz Schweiz. Jedoch gebe es Hinweise, die zeigen können, dass etwas nicht stimmen kann.
Bemerken Eltern nach dem Abholen etwa, dass sich das Kind zurückzieht, Angst hat oder aggressiv ist, sollte man Unterstützung holen.
Genauso können ungewöhnliche Anhänglichkeit, Schlafstörungen, Einnässen, nicht altersgerechtes sexualisiertes Verhalten oder körperliche Beschwerden Hinweise sein.


















