Nur wer eine individuelle Verfolgung nachweisen kann, erhält in der Schweiz Asyl. Dieses Vorgehen wird jetzt scharf kritisiert.
Asylunterkunft Ukraine Krieg
Viele Kantone und Gemeinden schlagen Alarm, weil die Asylunterkünfte bald voll sind. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nur wenn Flüchtlinge individuell verfolgt worden sind, bekommen sie Asyl.
  • Vor allem bei Bürgerkriegen ist dies kaum nachweisbar, da oftmals Gruppen verfolgt würden.
  • Das kritisiert das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und fordert mehr Gleichheit.

Die Schweiz hält weitgehend die Genfer Flüchtlingskonvention ein. Zu diesem Schluss kommt das Uno-Flüchtlingshilfswerks UNHCR in einem am Freitag publizierten Bericht. Es kritisiert darin aber die restriktive Auslegung des Flüchtlingsbegriffs durch die Schweiz.

Dabei geht es um Asylsuchende, die 2015 vor der Verfolgung in Syrien oder aus anderen Bürgerkriegsländern geflohen sind.

Sie erhalten in der Schweiz nur dann den Flüchtlingsstatus und Asyl, «wenn sie nachweisen können, dass sie individuell verfolgt werden». Das meint das Flüchtlingshilfswerk.

Nicht alle Schutzbedürftigen erhalten Schutz

Dies sei aber besonders schwierig bei Bürgerkriegen, «in denen Gruppen verfolgt werden, weil sie der gegnerischen Seite angehören». Ohne den Nachweis einer individuellen Verfolgung erhielten viele nicht den Flüchtlingsstatus. Und das, obwohl viele von ihnen eigentlich schutzbedürftig wären, schreibt das UNHCR im Bericht weiter.

Als Beispiel wird eine syrische Familie genannt, deren Haus «von der Regierung oder einem anderen Akteur bombardiert» worden war. Dort seien Anhänger der gegnerischen Seite vermutet worden. «Da die Betroffenen jedoch keine gezielte Verfolgung belegen können, erhalten sie in der Schweiz regelmässig nur eine F-Bewilligung.»

Vorläufig Aufgenommene haben nicht gleiche Rechte wie Flüchtlinge

Eine F-Bewilligung bedeutet lediglich eine vorläufige Aufnahme – also keinen klassischen, vollen Flüchtlingsstatus. «Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten haben vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz nicht die gleichen Rechte wie Flüchtlinge». So wird Anja Klug, die Leiterin des UNHCR-Büros für die Schweiz und Liechtenstein, in der Mitteilung zitiert.

Das stellt diese Menschen laut Kluge vor zahlreiche Hindernisse – etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Damit hätten sie nicht die gleichen Chancen, sich zu integrieren. Heute haben fast 50'000 Personen in der Schweiz eine F-Bewilligung, wie es im Bericht heisst.

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