Umstrittene Abschaffung der Pfarrwahlen im Kanton Luzern

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die Reformierten im Kanton Luzern stimmen am 9. Dezember 2018 darüber ab, ob sie in den Kirchgemeinden die Pfarrer weiterhin selbst wählen dürfen oder nicht.

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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone

Während für die eine Seite die Volkswahl ein alter Zopf ist, der modernen Anstellungsbedingungen widerspricht, ist sie für die andere Seite eine wichtige und unverzichtbare Errungenschaft der Reformation.

Gegen das Personalgesetz der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Luzern hatte im Sommer das Komitee Pro Volkswahl über tausend Unterschriften gesammelt, doppelt so viele wie nötig. Damit kommt es erstmals in der rund 50-jährigen Geschichte der Landeskirche zu einer Referendumsabstimmung.

Die Luzerner Reformierten, die zehn Prozent der Bevölkerung ausmachen, führten schon während des Unterschriftensammelns einen engagierten, teils harten Abstimmungskampf. Leserbriefe wurden geschrieben, Informationsanlässe durchgeführt.

Beamtenstatus abgeschafft

Die Synode, das Kirchenparlament, hatte das neue Personalgesetz Ende Mai mit 35 zu 15 Stimmen genehmigt. Das Gesetz will die neue Kirchenverfassung von 2015 umsetzen, die den Beamtenstatus abschafft. Neu sollen Pfarrer, statt sich alle sechs Jahre einer Volkswahl stellen zu müssen, wie die anderen Kirchenmitarbeiter, vom Kirchenvorstand unbefristet öffentlich-rechtlich angestellt werden.

Diese Gleichstellung aller Mitarbeitenden werde das Gemeinschaftsgefühl positiv beeinflussen, argumentieren die Befürworter der neuen Anstellungspraxis. Ein weiterer Vorteil sei, dass Pfarrer nicht mehr per Volkswahl entlassen werden könnten, sondern von modernen und fairen Anstellungsbedingungen profitierten.

Toter Buchstabe in der Verfassung

Für die Gegner des neuen Personalgesetzes setzt dieses die neue Kirchenverfassung indes nur halb um. Tatsächlich sieht die Verfassung auch die Möglichkeit vor, die Volkswahl bei Pfarrwahlen beizubehalten.

Für das Referendumskomitee ist die Volkswahl eine zentrale Errungenschaft der Reformation. Die Pfarrer hätten in der Gemeinde eine Sonderstellung, die eine möglichst breite, demokratisch abgestützte Legitimation erfordere.

Die Gegner der Volkswahl halten dagegen, dass es bei Pfarrerwahlen eh nie zu Kampfwahlen komme und die Wahlbeteiligung und damit die demokratische Legitimation tief sei. Dem hält das Komitee Pro Volkswahl entgegen, dass dasselbe für die Kirchenvorstände gelte, die meist in stillen Wahlen ihre Ämter erhielten.

Pfarrer für Volkswahl

Die Direktbetroffenen, die Pfarrer, wollen mehrheitlich an der Volkswahl festhalten. Partizipation und Mitbestimmung seien wesentliche Teile der reformierten Identität, argumentiert das Pfarrkapitel. Wichtige Entscheide sollten nicht an eine Behörde delegiert werden. Wer im Auftrag der Kirchgemeinde das Evangelium verkündige, sei die Sache aller.

Von denen, die die Volkswahl abschaffen wollen, mussten sich die Pfarrer deswegen den Vorwurf gefallen lassen, für sich gegenüber den anderen kirchlichen Angestellten einen Sonderstellung in Anspruch zu nehmen. Ein Pfarrer sei zudem nicht seinen Wählern, sondern dem Evangelium verpflichtet sein.

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