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    UBS hält im Bulgaria-Fall an Sistierungsantrag fest

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    Bellinzona,

    Die UBS steht vor Gericht wegen Geldern der bulgarischen Mafia. Die Bank beantragt die Sistierung des Verfahrens.

    UBS Filiale
    Die UBS beantragt die Sistierung des Verfahrens. (Archivbild) - keystone

    Die UBS hat vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts gleich zu Beginn des ersten Prozesstages im Bulgaria-Fall ein Gesuch um Sistierung des Verfahrens gestellt. Die Verteidigung der Bank beantragte zudem, Verfügungen der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht aus den Akten zu entfernen. Bis morgen Mittwoch wird die Kammer über diese Anträge entscheiden.

    Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte in den erwähnten Dokumenten mehrere Versäumnisse der Credit Suisse festgestellt. Insbesondere einen Organisationsmangel bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Nach Ansicht der Anwältin der UBS wurde nicht nachgewiesen, dass die bei der Credit Suisse deponierten Gelder aus dem Drogenhandel des bulgarischen Mafia stammten.

    Bundesanwaltschaft gegen UBS

    Die Bundesanwaltschaft (BA) stützte sich bei ihren Feststellungen dazu auf italienische und spanische Urteile, die entweder im Verfahren nicht vorgelegt wurden oder den Vertrauten des bulgarischen Bosses nicht verurteilten, welcher für die Anlage des Geldes in Schweiz verantwortlich gewesen sein soll. Die Staatsanwältin des Bundes verwies insbesondere auf bereits ergangene Entscheidungen, in denen einige der aufgeworfenen Fragen endgültig entschieden worden waren.

    Die UBS erneuerte ihr Gesuch um Sistierung der Verhandlung. Sie ist der Ansicht, das Verfahren müsse eingestellt werden, weil die Credit Suisse nicht mehr existiere. Die Beschwerdekammer wies das Einstellungsgesuch kürzlich ab. Eine Beschwerde dagegen ist beim Bundesgericht hängig.

    Bundesgericht lehnt UBS-Gesuch ab

    Wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Verfügung des höchsten Schweizer Gerichts hervorgeht, hat es das Gesuch der UBS um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.

    Die Rechtsanwältin der UBS konzentrierte sich in Bellinzona darauf, die von Berufungskammer in diesem Punkt vorgebrachten Argumente zur Ablehnung ihres Einstellungs-Antrags zu zerlegen. Nämlich die Grundsätze der Verfahrensbeschleunigung und -ökonomie.

    Kontroverse Übertragung von Verantwortlichkeit

    Die UBS sitzt auf Anklagebank, weil die Bundesjustiz entschieden habe, die Verantwortung für Credit Suisse in diesem Fall auf sie zu übertragen. Für diese Übertragung gebe es keine Rechtsgrundlage sagte Anwältin. Sie erinnerte daran dass Übernahme von Credit Suisse vom Bundesrat beschlossen worden sei, um den Schweizer Finanzplatz zu retten.

    In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei. Die UBS habe keinen Einfluss auf diese Machenschaften gehabt. Die Berufungskammer zog sich am Dienstagnachmittag zurück, um über Anträge zu beraten. Sie wird Verhandlung am Mittwoch wieder aufnehmen.

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